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Neu: Lodas Sepa-Lastschriftmandat online erteilen

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letzte Antwort am 30.04.2024 16:49:01 von platinblond
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Daisy22
Beginner
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Welche Vollmacht hat der Auftraggeber erteilt? Gibt es ein Format? 

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Mandel
Beginner
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Nachricht 32 von 43
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Bisher leider nur mündlich/telefonisch. 

Ob es hierbei irgendwann zu Problemen kommen kann, warten wir ab.

 

 

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Katja13
Beginner
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Nachricht 33 von 43
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Hallo Frau Simmerlein,

 

kann man denn grundsätzlich davon ausgehen, dass wenn das Sepa-Mandat in der Auswertung 435 notiert ist, dass die Empfängerkrankenkasse es auch verarbeiten kann und auch verarbeitet wird? Im Fehlerprotokoll stand nichts.

 

Wir hatten jetzt den Fall, dass das Sepa-Mandat übermittelt wurde und die Krankenkasse sagt es wäre zwar etwas angekommen, aber nur leere Datensätze.

 

Viele Grüße

Katja

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MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 34 von 43
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High,

 

dann also doch, Old School ein Formular vom PC aus faxen, vermeidet Mehrarbeit und ist auch fix gemacht.

 

Und dann auf Besserung der Abrechnungsprogramme hoffen (Ironie aus)

 

 

 

Gruss Mike

 

 

ich muss mich leider widerholen😂

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 35 von 43
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Hallo,

 

auf der Auswertung 435 werden auch die an die Krankenkassen übermittelten Daten für das SEPA-Lastschriftmandant protokolliert. Gerne schauen wir uns den Sacherhalt an. Setzen Sie sich hierfür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 36 von 43
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Hallo,

 

ich habe jetzt mit mehreren Krankenkassen gesprochen. Es wird nichts von der KK angefordert.

Wir müssen nur die Daten senden. Der Fehlerhinweis es liegt keine Anforderung der KK vor ist irritierend.

 

Gruß 

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CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 37 von 43
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Hallo Brooke,

 

theoretisch ist das wohl so. Es hängt hier aber an der Datev: die sendet nämlich das SEPA wohl nur raus, wenn auch eine Anforderung des AG-Kontos vorliegt, andernfalls kommt besagte Fehlermeldung. Dabei können die Krankenkassen auch ohne Anforderung das Lastschriftmandat sehr wohl verarbeiten. Aber die Datev versendet es eben nicht. Das hat bei mir schon mehrfach zu Problemen geführt.... 

 

@Wolfgang_Stein :  ist hier denn eine Lösung in Sicht?

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 38 von 43
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Hallo @brooke und @CVolz,

 

wie in Dokument 1026226 beschrieben, müssen Arbeitgeber nach § 28-b-Absatz 3b SGB IV auf elektronische Anforderung einer Einzugsstelle (Krankenkasse) mit der nächsten Entgeltabrechnung die notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos elektronisch übermitteln.
Wir müssen uns hier an die rechtlichen Vorgaben halten und werden daher den Prozess nicht verändern.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 39 von 43
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Guten Morgen,

 

WARUM steht dann im Fehlerprotokoll, dass die KK das Sepa-Mandat anfordern sollen. Die KK fordern nichts an. Das wurde mir mehrmals bestätigt.

 

Gruß

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 40 von 43
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@brooke  schrieb:

Es wird nichts von der KK angefordert.


Dann kennen aber m.E. die Sachbearbeiter der Krankenkasse den korrekten Ablauf nicht. Die AOK hat dies wunderbar hier dargestellt:

 

Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse | AOK-Arbeitgeberservice

 

Der Ablauf ist nicht wirklich "rund". Insbesondere dass der Datensatz letztlich erst mit der 2. Abrechnung erfolgt (nach der 1. Abrechnung werden die Daten für das Arbeitgeberkonto angefordert).

 

Hier ist aber nicht (nur) die DATEV gefordert. Hier müssen auch die Krankenkasse gucken, wie man dies für den Ablauf besser machen kann.

 

 

 

 

Und @Christopher_Fürther : In dem von Ihnen verlinkten Dokument sollte der Paragraf einmal geändert werden. Die Regelung steht in § 28a Absatz 3 SGB IV.

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 41 von 43
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Und @Christopher_Fürther : In dem von Ihnen verlinkten Dokument sollte der Paragraf einmal geändert werden. Die Regelung steht in § 28a Absatz 3 SGB IV.


Hallo Herr Lutz,

mal wieder vielen Dank für diesen wertvollen Hinweis. 🙂
Wir haben den Paragraphen im Dokument anpassen lassen. Die Änderung wird morgen online sein.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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pogo
Meister
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@Christopher_Fürther  schrieb:


Wir müssen uns hier an die rechtlichen Vorgaben halten und werden daher den Prozess nicht verändern.


Rechtlich vorgegeben ist, dass Arbeitgeber auf Anforderungen elektronisch antworten müssen.

Es ist (für mich) nicht zu erkennen, dass eine (Erst-)Übermittlung von Daten ausschließlich auf eine Anforderung hin erfolgen darf.

Ja, es fehlt dann vielleicht ein passender Meldegrund und die KKn könnten somit wiederum sagen, dass ohne Anforderung bzw. bestehendes AG-Konto keine Daten verarbeitet werden müssen/können.

Haken wir den Punkt erstmal ab.

 

 

Und was soll man machen, wenn es nach einer Anforderung keine Datenübermittlung durch DATEV gab?

Zukünftig IMMER aufs SV-Meldeportal ausweichen, weil man eine Übermittlung nicht neu anstoßen kann und zukünftige Änderungen nicht übermittelt werden?

Den Fall hab ich gerade selbst. SK ist erstellt.

Hintergrund ist, dass ich eine rechnungsunabhängige Anmeldung gesendet habe, um rechtzeitig auf die Anforderung reagieren zu können, damit das Lastschriftmandat pünktlich zum Zahlungstermin genutzt werden kann.

Die Anforderung kam auch, aber ohne Beitragsnachweis werden wohl keine Daten übermittelt. Auch danach wird aktuell leider nicht erkannt, dass noch Daten übermittelt werden müssen aufgrund der vor der Abrechnung eingegangenen Anforderung.

Ich hätte daraufhin alles über das SV-Meldeportal melden können, aber dann weiß LODAS ja auch nicht, dass es ein Arbeitgeberkonto gibt und wird auch zukünftige Änderungen nie übermitteln.

Letzte verbleibende Möglichkeit war, die KK nach einer neuen Anforderung zu bitten. Mal sehen, ob die eingeht und was dann passiert.

Die Entwicklung weiß wohl Bescheid, denn auf Anforderungen, die aufgrund einer DEÜV-Anmeldung kommen, muss reagiert werden können. 

 

 

Es hätte schön sein können. Wir senden die Daten mit einer Anmeldung/Abrechnung an DATEV und DATEV leitet alles dann automatisch nach Eingang der Anforderung an die KK weiter.

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platinblond
Beginner
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Nachricht 43 von 43
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Hallo,

 

als Tip, bitte mal mit dem Bankmitarbeiter ihres Vertrauens sprechen.

 

Ein Überweisungsvollmacht ist von der Berechtigung noch kein Sepa-Mandat.
Bankvollmacht berechtigt nicht bei jeder Bank alle Geschäftsvorfälle.


Bitte beachten:

Hier ist man ganz schnell in der Haftung als ausführender Mitarbeiter

Ansprechpartner auf der Bank, Innenrevision.

 

Mal durchfragen, hat der Mandant vielleicht schon alles geklärt ?

 

🙂

 

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letzte Antwort am 30.04.2024 16:49:01 von platinblond
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