Entweder privat versichert oder freiwillig gesetzlich aber Selbstzahler?
Ich hatte es so verstanden:
Aktuell werden nur die Mitarbeiter automatisch gesendet, die eine Änderung in den Stammdaten haben. Ich habe nicht so viele Mitarbeiter. Aus dem Grund habe ich bei jedem Mitarbeiter, der noch nicht gemeldet wurde laut Auswertung 437, händisch ein Änderungskennzeichen gesetzt. Jetzt habe ich eine neue Auswertung 437 bekommen, wo auch diese Mitarbeiter drauf stehen.
Datev prüft den Sachverhalt aber ebenfalls und meldet sich hierzu nochmal.
Na da bin ich ja mal gespannt. Kann ja nun nicht sein, dass ich jetzt bei jedem AN ein Änderungskennzeichen setzen muss und man sich auf den Automatismus von DATEV nicht mehr verlassen kann.
Danke für die Info.
@Claudia- schrieb:Kann ja nun nicht sein, dass ich jetzt bei jedem AN ein Änderungskennzeichen setzen muss und man sich auf den Automatismus von DATEV nicht mehr verlassen kann.
Musst du nicht und kannst du noch. Was @CWeber1 schreibt, betrifft nur das reine Stammdaten senden. Bei der normalen Monatsabrechnung werden alle aktiven AN gesendet.
Das ist also nur relevant, wenn du jetzt schon die Anmeldungen bei Mandanten senden willst, die zum 20. abgerechnet werden.
Stimmt. Sorry, das hatte ich vergessen dazu zu schreiben. Danke für die Ergänzung.
ja, ich finde das auch unglücklich gelöst, könnte man da noch eine Rückmeldung z.B. Kind > 25 machen?
Hallo Herr Fürthner,
wir arbeiten mit ASP und haben die Lodas Version 15.0. Wir haben bis dato nicht eine einzige Rückmeldung/Auswertung 437 erhalten, obwohl wir die Auswertung teilweise vor den Juni Löhnen angelegt hatten. In den Brennpunkten ist von der Lodas Version 14.66 die Rede? Gibt es schon höhere Updateversionen?
Vielen Dank für Klärung und Rückmeldung
Das ist uns ja viel zu aufwendiger.
wir haben teils Mandaten mit 50-100 Mitarbeitern
wenn es so nicht funktioniert werden wir warten was nach dem senden der Gehaltsabrechnung Juli passiert
Ich habe bei allen Mandanten die Auswertung 437 angelegt und die Stammdaten ins RZ gesendet. Bei allen Mandanten mit automatischer Abrechnung wurde keine Auswertung 437 rückübertragen.
Haben sie bei den Mandanten bei allen Mitarbeitern Stammdatenänderungen?
Nachdem was ich verstanden habe funktioniert der Abruf mit dem Senden der Stammdaten nur dann.
Man könnte scheinbar bei jedem Mitarbeiter ein Änderungskennzeichen setzen.
Das ist uns viel zu aufwändig und zu zeitintensiv.
Wir werden den Abruf mit dem Senden der Gehaltsabrechnung durchführen
Nein, wir hatten bei keinem der Mitarbeiter Stammdatenänderungen, nur im Bereich Mandantendaten wegen der Auswertung 437.
Auch ich möchte nicht bei allen Mitarbeitern einzeln ein Änderungskennzeichen setzen. Außerdem hatte ich versucht, dies bei einem Mandanten zu machen, leider auch ohne Erfolg.
Wie bereits gesagt, bei uns fehlt nach meinem bisherigen Überblick nur die Auswertung 437 bei den Mandanten mit automatischer Abrechnung. Nur bei einem Mandanten ohne Automatik fehlt die Auswertung auch.
Hallo in die Runde.
Wir haben die Auswertung 437 geschlüsselt und am 07.07. die Lohnabrechnung 06/2025 erstellt. Somit Stammdaten gesendet und Abrechnungslauf durchgeführt. In der Auswertung 437 habe ich nun bei allen sv-pflichtigen Mitarbeitern die Meldungsart "Anmeldung ABO" und Beginn "01.07.2025". Soweit alles ok.
Was fehlt sind die Rückmeldungen.
Wir komme ich an die? Über den normalen Rückmeldedialog kommt nichts ein.
Es gibt hier bereits mehrere Threads zu diesem Thema.
@Christopher_Fürther Könnten Sie sich bitte der Sache annehmen und eine Anleitung geben, wie genau vorgegangen werden muss.
Vielen Dank.
@Aquarius schrieb:Was fehlt sind die Rückmeldungen.
Wir komme ich an die? Über den normalen Rückmeldedialog kommt nichts ein.
Doch, kommt. Das kann aber etwas dauern, weil das BZSt aktuell die Anmeldungen von Millionen von AN verarbeiten muss. 😉
Ein Muster habe ich noch nicht entdecken können, nach dem die abgearbeitet werden. Manchmal hat man Glück und die Rückmeldung kommt am nächsten Tag, manchmal dauert es.
Also ich hatte schon Glück und hab Rückmeldungen bekommen.
Natürlich auch gleich eine Abweichung dabei:
Bisher 2 Kinder
Rückmeldung 3 Kinder
Aber nach der Rückmeldung keine Änderung in Lodas.
Muss ich das tatsächlich alles von Hand durchgehen, wo etwas fehlt und dann auf den Mandanten zugehen, dass der auf den Mitarbeiter zugehen kann welches Kind da fehlt?
Grüße
AKW
Ja, so sehe ich das leider auch. Ich hoffe sehr, dass wir nur wenige Abweichungen haben.
Wir sind selbst abrechnender Mandant, also zumindest mal eine Stufe weniger in der Kette.
Das BZSt liefert uns Kinderdaten, schön. Aber wir als Arbeitgeber sind nun in der Pflicht, eventuelle Abweichungen zu klären, bei den Mitarbeitern nochmal alle Geburtsurkunden anzufordern und abzugleichen und im schlimmsten Fall zu beurteilen, ob ein Kind nun anrechenbar ist oder nicht.
Das ist doch mal wieder eine Modellbeispiel für erfolgreiche Digitalisierung. Einfach die Arbeit und die Verantwortung einmal durchreichen ans Ende der Kette.
Unterlagen dazu werde ich nicht anfordern, wenn mehr Kinder zurück gemeldet werden. Rückmeldung dürfte ausreichend und bindend sein. Über einen manuellen Abgleich wird man einmalig nicht darum herum kommen. Das schöne kommt ja noch: die manuelle Berichtigung bis 1.7.2023 rückwirkend bei den Beiträgen.
Wir hoffen dieser Kelch geht an uns vorüber.......
Ja schön, ich bekomm die Rückmeldung, aber das Kind kann ich in Lodas nicht anlegen ohne Namen und Geburtsdatum... Also bleibt mir nur der Kontakt zum Mandanten.
Wie kann ich denn prüfen, ob für alle Mitarbeiter eine Rückmeldung eingegangen ist?
Gut wäre ja, wenn in der Übersicht unter Mitarbeiter -> Kinderdaten übergreifend ändern im Feld "Kinder gemäß Rückmeld. DaBPV" auch die 0 stehen würde. Dann würde man sofort erkennen wo noch Daten fehlen. Bei >500 Mitarbeitern ist der Abgleich ziemlich mühselig, zumal die Rückmeldungen ja nicht sortiert nach PNr eingehen.
@AKW schrieb:Muss ich das tatsächlich alles von Hand durchgehen, wo etwas fehlt
Du kannst in LODAS unter Mitarbeiter > Kinderdaten übergreifend ändern die Übersicht aufrufen und die Angaben vergleichen:
Ist leider etwas doof gemacht, dass die Spalten nicht direkt nebeneinander sind und man die Tabelle auch nicht umsortieren kann.
Standardmäßig sollte ab 07/25 die Zahl aus der Rückmeldung vorgehen, bis 06/25 die hinterlegten Kinder. Historienabruf hat LODAS noch nicht drin, daher bringt es nichts, wenn du den unteren Haken raus nimmst.
@AKW schrieb:und dann auf den Mandanten zugehen, dass der auf den Mitarbeiter zugehen kann welches Kind da fehlt?
Kannst du, aber ich würde das erstmal pauschal mit dem Mandanten absprechen. Aktuell stehe ich auf dem Standpunkt: es wurde in 2023 und danach im Personalfragebogen abgefragt, ich habe bei Änderungen in ELStAM nachgefragt, es wird seit 2023 auf der B/N angedruckt, die AN werden darauf hingewiesen, dass sie Änderungen (egal welcher Art) an den AG melden sollen - wer jetzt noch Abweichungen hat, ist selbst in der Bringschuld a) sich zu melden und b) die Nachweise zu liefern.
Das finde ich auch aufwendig . Wir in der Kanzlei dachten das zumindest die zusätzlichen Kinder (die uns fehlen) eingespielt werden.
Wie bei der elektrischen Lohnsteuerkarte.
Das hätten wir dann ohne Prüfung übernommen .
Jetzt muss man zur Erfassung den Mandaten kontaktieren um Name und Geburtsdatum erfassen zu können .
Oder kann man das umgehen und die gemeldeten zusätzlichen Kinder so erfassen???
Prüfen wollten wir das nicht .
Sind Kinder ohne Meldung erfasst muss man natürlich prüfen . Aber hier sollten uns alle Nachweise vorliegen
Schau mal bitte beim Mitarbeiter unter SV -> Allgemeine Daten bei Weitere Angaben zur Pflegeversicherung.
Ich habe es so verstanden, dass bei einer Rückmeldung das Feld: für PV Abschlag zu berücksichtigende Kinder automatisch durch die Rückmeldung gefüllt wird. Diese Anzahl wird dann für die PV berücksichtigt.
Drunter kannst du dann ein im Bedarfsfall das Häkchen setzen, wenn du nicht die vorgegebenen Kinder nutzen willst, sondern deine selbst eingetragenen Kinder. (nur diese müssen namentlich dann erfasst sein.)
Nachtrag:
Und zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit eine eigene Anzahl Kinder ohne Namen auszuwählen, wenn man Nachweise hat.
Genau das hat meine Kollegin auch gerade festgestellt
Wir dachten auch, dass die Rückmeldungen wie bei der elektrischen Lohnsteuerkarte eingespielt werden
also alles kontrolliert und Abweichungen manuell erfassen
Hallo Community,
in einzelnen Fällen werden nicht alle Bestandsmitarbeiter bei der Initialmeldung angemeldet. Dies gilt nur, wenn die Initialmeldung durch das Senden von Stammdaten ausgelöst wird. In diesen Fällen kann für die betroffenen Mitarbeiter ein Änderungskennzeichen gesetzt werden, wodurch auch diese Mitarbeiter angemeldet werden.
Wir empfehlen, die Juli-Abrechnung abzuwarten, da hier automatisch für alle Mitarbeiter eine Initialmeldung ausgelöst wird. Für die Initialmeldungen besteht zudem kein zeitlicher Druck, da diese bis zum 31.12.2025 erfolgen können. Die 7-Tage-Frist gilt lediglich für neue Mitarbeiter.