Hallo,
ich habe im Mai 2020 bei einem Mitarbeiter die Entschädigungszahlung wegen Quarantäne abgerechnet. Fehlermeldung habe ich keine erhalten und zwischenzeitlich auch den Juni abgerechnet.
Wir haben heute das Service-Release 11.35 aktualisiert.
Jetzt mit der Juli Abrechnung bekomme ich plötzlich folgende Hinweise/Fehlermeldungen:
Die Fehlzeit habe ich wie folgt eingetragen:
Weiß jemand wie ich den Fehler korrigieren kann?
Über eine Rückmeldung/Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Linda Cavallini
Ich tippe mal auf: gar nicht. Selbe Fehlermeldung im übrigen hier. Wenn Sie sich den Text ansehen, und dann mit dem Kalender vergleichen - ggf. muss das Wochenweise erfasst werden und ohne WE. Aber bei mir geht ohne WE nicht - die Leute arbeiten Schichten.
Aber vielleicht hat ja die DATEV eine Lösung.
Guten Morgen Herr Kahl,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Da bin ich schon mal beruhigt, dass ich nicht alleine dieses Problem habe.
Habe mir auch überlegt die Quarantäne unter Fehlzeiten nur von Montag bis Freitag einzugeben, möchte aber nicht nachträglich was ändern, da die Abrechnung ja bereits durch ist.
Hallo,
auch ich habe diese Fehlermeldung genauso erhalten
Mit der Abrechnung Juni gab es keine Fehlermeldung. Mit der Abrechnung Juli kam die gleiche Fehlermeldung.
Ich habe diese erst einmal ignoriert, weil auf er Auswertung 447 die korrekten Tage stehen.
Liebe Grüße aus Herzberg
I. Mattick
Hallo,
auch bei mir taucht der Fehlerhinweis auf. Außerdem ist jetzt in der Verdienstbescheinigung das SV-Brutto um den Fiktivlohn IfSG = Stammlohnart 480 LODAS gekürzt. Darf das sein? Die Stammlohnart 480 ist doch SV-pflichtig und wurde bisher auch so ausgewiesen.
Ich habe die Quarantäne Fehlzeiten auf die tatsächlichen Arbeitstage begrenzt und bekomme jetzt keine Fehlermeldung mehr. Das Problem mit dem SV-Brutto besteht weiterhin!
Gibt es hier schon Erfahrungen?
Liebe Grüße
Hallo Community,
grundsätzlich darf die Fehlzeit nur für reguläre Arbeitstage (Soll-Arbeitstage) erfasst werden an denen ein Verdienstausfall entsteht. An Feiertagen und Wochenenden ist die Fehlzeit nicht zu erfassen.
Ausnahme: Wenn das Wochenende zur regulären Arbeitszeit gehört, dann können Sie hierfür auch eine Fehlzeit erfassen. Beachten Sie, dass die Arbeitszeit in den Personaldaten hinterlegt ist.
Klären Sie ggf. mit der zuständigen Behörde, welche Tage mit der Entschädigungszahlung erstattet werden.
Wenn die errechneten Werte auf den Auswertungen durch uns nachvollzogen werden sollen, nehmen Sie bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle Kontakt zu uns auf.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Tag Frau Mertel,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist mein Problem dadurch nicht gelöst.
In der Zeile Brutto-Bezüge (Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge) ist die Lodas-Stammlohnart 480 mit dem Schlüssel L zur SV ausgedruckt.
Warum wird die Lodas-Stammlohnart 480 nach dem Update nicht mehr als SV Brutto (unten) in der Verdienstbescheinigung ausgewiesen?
Was muss ich tun, um das SV Brutto richtig auszuweisen?
Mit freundlichen Grüßen
Heißt das jetzt, dass ich meine Abrechnungen März und April wieder korrigieren muss?
Hallo,
ich habe im Monat Mai die Fehlzeiten jetzt korrigiert auf Montag - Freitag und eben das Wochenende ausgenommen. Anschließend habe ich eine Probeabrechnung erstellt. Es wir jetzt für den Monat Mai bei dem betreffenden Mitarbeiter eine NB angestoßen. Beim Ausdruck haben sich nur die Tage geändert:
Hoffe das hilft Ihnen weiter.
Hallo,
der Zeitraum ist in meiner Abrechnung auch geklärt und richtig.
Nur die (Jahres-) Summe des SV-Brutto in der Verdienstbescheinigung ist jetzt um die Beträge aus der Stamm-Lohnart 480 geringer. Sie entspricht jetzt dem Steuer-Brutto. Das ist aber, meiner Meinung nach, nicht richtig. Da die Stamm-Lohnart 480 steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig ist. Vor dem Update war das SV-Brutto richtig.
Wie sieht das Jahres SV-Brutto bei Ihnen aus?
Vielen Dank für Ihre Informationen.
Mit sonnigen Grüßen
Also ich bekomme eine geänderte Abrechnung. Vor allem mit ganz anderen Auszahlungsbeträgen. Das kann doch gar nicht sein.
Guten Morgen,
das liegt evtl. an der Umrechnung der Festbezüge. Wenn die Festbezüge nach Kalendertagen umgerechnet werden, weichen die "neuen" Fehlzeiten von den "alten" (einschl. Wochenende) ab.
Kann das sein?
Wünsche einen guten Start in den neuen Tag!
Guten Morgen,
ich habe es eben nochmal nachgeprüft. Bei der Quarantäne-Abrechnung bin ich ja wie folgt vorgegangen:
1. Abrechnung ohne Quarantäne
2. Abrechnung mit Fehlzeit Quarantäne
3. Abrechnung mit Lohnart 480.
Bei der 2. und 3. Abrechnung ändert sich bei mir am SV-Brutto nichts. LA 480 ist ja auch nur St. frei.
Leider habe ich keine Idee, warum es bei Ihrer Abrechnung bei dem SV-Brutto kürzt.
Hallo,
durch die Erfassung der Fehlzeit „Entschädigung wegen Quarantäne“ wird das SV-Brutto anhand der hinterlegten Umrechnungsformel gekürzt.
Sind alle Eingaben korrekt erfasst (Lohnart 480 +481 korrekt gebucht), entspricht der Auszahlungsbetrag jedoch wieder mit dem der Abrechnung ohne Entschädigung wegen Quarantäne entsprechen.
Eine Änderung hierzu gab es jedoch nicht. Um Ihren Sachverhalt genauer prüfen zu können, setzen Sie sich bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
die Hinweismeldung von DATEV erscheint mir hier trotzdem nicht logisch.
Über das Infektionsschutzgesetz können pro Jahr lediglich 6 Wochen pro Mitarbeiter über Quarantäne abgerechnet werden. Das ist also vergleichbar zur Abrechnung von Krankzeiten. Diese 6-Wochen-Frist beinhaltet auch die Wochenenden. Dies bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass ich diese auch bei der Fehlzeit mit angeben muss, da ja sonst auch die Frist nicht korrekt berechnet werden kann.
Ich habe hier auch einmal versucht, bei den Tagen lediglich die Wochentage anzugeben und zu schauen, was dabei heraus kommt. Die Berechnungs-/Erstattungshöhen bleiben gleich - was zu erwarten war. Aber DATEV gibt im Hinweisprotokoll bei dieser Eingabe die falschen Anspruchstage wieder. Es wird dann gesagt, dass von der 6-Wochen-Frist bereits (z.B.) 7 Tage verbraucht sind, obwohl es 9 sind. Bei der alten Angaben (analog zur Fehlzeit Krank - inkl. WE) gibt DATEV die Tage korrekt an.
Liebe Grüße
Habe jetzt auch ein kleines Problem bei der Berechnung. Bisher war die Quarantäne erfasst vom 20.3. bis 3.4. und vom 6.4. bis 20.04. Abrechnung erfolgte im Mai - Auswertung und Abrechnung ok (Kürzungsformel zu bezahlende/30)
Jetzt gab es die Änderung. Wg. Nachberechnung kommt jetzt der Hinweis mit den Soll-Tagen. Jetzt wird plötzlich der April auf 28 SV Tage gekürzt und es wird anscheinend eine Abmeldung erstellt. Das soll ja nicht so sein.
Nach Rücksprache mit der Regierung der Oberpfalz erfolgt eine Kürzung auch anhand der tats. Kalendertage des Monats zu den Tagen mit Quarantäne - das wäre anders nicht zu handhaben. Jetzt hätte ich gerne wieder meine Abrechnung auf dem Stand von Mai - ist aber nicht möglich da LODAS automatisch eingreift. Also das kann auch nicht Sinn und Zweck der Übung sein...Die Beiträge werden jetzt natürlich automatisch gekürzt und es erfolgt eine Nachberechnung und Auszahlung an den AN - das ist aber nicht korrekt. Ich müsste diese Automatik jetzt also überlisten...Jemand eine Idee?
Ergänzung: Wenn ich den 2.ten Zeitraum mit Entschädigung Kind reinnehme habe ich zwar immer noch das Fehlerprotokoll - aber ich bin wieder auf dem Stand von Mai - SV AG und AN bei Korrektur stimmen - so wie es sein soll; die Auszahlung ist jetzt auf null.
Hallo Herr Stein,
wie bekommt man die Fehlermeldung weg, wenn gar kein Fehler vorliegt?
In meiner Fehlzeit liegt zwar ein Feiertag (Karfreitag), der LWL erstattet aber im Bescheid ausdrücklich diesen Feiertag.
Zwar weicht der LWL von meiner Berechnung ab, weil drei vorherige Tage nicht erstattet werden. Aber meiner Meinung nach kann der Feiertag in den Fehlzeiten enthalten bleiben.
Außerdem würde mich auch eine Lösung zum Problem des SV-Bruttos interessieren. Dieses weicht auch bei mir inzwischen von der Berechnung im April ab.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße aus dem Münsterland.
Hallo Community,
ich habe inzwischen die Erfahrung gemacht, dass das SV-Brutto in der Verdienstbescheinigung weiterhin in gleicher Höhe wie das Steuer-Brutto und somit, nach meiner Meinung, "falsch" ausgewiesen wird.
Im Lohnkonto ist das SV-Brutto jedoch korrekt und es ist durch die Nachberechnung für den Quarantänezeitraum auch keine geänderte Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für inzwischen ausgeschiedene Arbeitnehmer erstellt worden.
Es wäre sehr hilfreich, wenn das SV-Brutto in der Verdienstbescheinigung angepasst wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
um Ihren konkreten Sachverhalt genauer prüfen zu können, bitte ich Sie, sich über einen anderen Servicekanal an uns zu wenden.
Hallo,
eigentlich ist das unlogisch. Wenn ich feste Wochenstunden im Lohn hinterlegt habe, ist es eigentlich egal an welchen Tagen diese gearbeitet werden, zumindest mal beim Festlohn.
Ich habe die Erstattung vom Amt schon erhalten. Diese haben Ihr eigenes Erstattungsprogramm.
Benötigt wurde nur eine Lohnabrechnung ohne Quarantäneabrechnung, und die Bescheinigung über den Zeitraum der Quarantäne, ggf. noch Krankschreibungen während der Quarantänezeit.
Ich musste auf dem Antrag keine Arbeitszeiten (an welchen Wochentagen wird gearbeitet) angeben, auch nicht wieviel Stunden der Mitarbeiter in der Woche arbeitet.
Warum dann das ganze hier im Lohnprogramm?
Gruß
Stärkle
Hallo zusammen,
die Entschädigungszahlung ist beitragsrechtlich wie die Zahlung von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt zu behandeln. Das wurde im Rundschreiben der GKV-Spitzenverbände (RS2020/255 vom 02.04.2020) festgelegt.
Der Arbeitgeber übernimmt dabei, für die Dauer der Quarantäne, lediglich die SV-Beiträge, sodass auch die Sozialversicherungstage weitergeführt werden. Das in der Verdienstbescheinigung ausgewiesene Sozialversicherungsbrutto ist demnach inkl. dem Quarantänezeitraum auszuweisen und muss außerdem bei der nächsten Entgeltmeldung (DEÜV) berücksichtigt werden.
Die Wochenarbeitszeit wird in LODAS benötigt, damit die genaue Ermittlung der Anspruchswochen/Anspruchstage möglich ist. Nur so kann die DEÜV-Abmeldung (GdA 30) automatisch erstellt werden, sobald die 6 Anspruchswochen und alle Anspruchstage aufgebraucht sind.
Ich hatte das gleiche Problem. Habe auch an die DATEV geschrieben, dass die neue Beschreibung wohl nicht richtig sein kann.
Eine richtige Antwort, die das begründet oder erklärt, habe ich darauf nicht erhalten, es wird auf das Dokument mit der Beschreibung der Erfassung verwiesen, welches ja nicht richtig ist.
Vom LWL haben wir auch einen Bescheid bekommen, der den gesamten Zeitraum erfasst bis auf die ersten 3 Tage.
Sofern man nun nur Wochentage als Fehlzeit erfasst, stimmen die Werte ja gar nicht mit dem Bescheid überein, weil das Entgelt auch falsch gekürzt wird.
Und das ist ja in der Abrechnung nicht nur ein Hinweis (falls es da doch unterschiedliche Vorgehensweisen bei unterschiedlichen Stellen geben sollte), sondern eine richtige Fehlermeldung?
Bleibt ja nichts anderes, als die Fehlermeldung zu ignorieren, aber so dolle ist das ja nicht und kann ja eigentlich nicht die Lösung sein?
Ich habe derzeit noch einen offenen Servicekontakt mit der DATEV. Ich hoffe die haben eine Lösung. Aber ich befürchte...
Es ist m.E. eine Fehlermeldung, weil rot gekennzeichnet. Und diese ignoriere ich eigentlich auch nur ungern.
Das LWL hat bei uns ebenfalls drei Tage nicht erstattet und dann das Bruttoeinkommen recht kreativ berechnet. Und das Nettoeinkommen wurde auch falsch berechnet.
Liebe Grüße
Hallo,
also laut DATEV muss man mit der Fehlermeldung erstmal leben:
"diese Fehlermeldung kommt seit dem 30.7.20, nach einer Programmübergabe im Rechenzentrum.
Die Meldung wird leider auch erzeugt, wenn für einen Arbeitnehmer unter Personaldaten|Arbeitszeiten|Regelmäßige Arbeitszeit die wöchentliche Arbeitszeit auch auf Samstag und/oder Sonntag verteilt hat und die Buchung der Fehlzeit, über diese hinweg, somit korrekt ist.
Der Fehler-/Hinwies kommt in diesem Fall unberechtigt. Eine Unterdrückung ist leider nicht möglich, da wir hier im Rechenzentrum nicht exakt prüfen können.
Die Meldung hat jedoch keine weiteren Auswirkungen. Die Fehlzeiten werden verarbeitet und auch die DEÜV entsprechend erstellt. Sie könnenden Hinweis in diesem Fall ignorieren, werden sie aber 2020 immer erhalten"
Hallo,
ich stehe da jetzt auch auf dem Schlauch. Warum muss ich Feiertage und Wochenende kürzen? Wir haben nur Gehaltsempfänger und hier wird ja auch der Feiertag bezahlt. Ich habe eine Unterbrechung vom 30.09. - 13.10.20 durchgängig eingegeben. Ist das echt falsch? Muss ich 30.09.-02.10.20, 05.-09.10. und 12.-13.10. eingeben und die Wochenenden trägt der AG?
LG Bianca
Ich habe es jetzt genau so eingegeben. Es ändert sich an den Beträgen nichts, der Antrag ist auch noch der selbe und die Fehlermeldung ist weg. Also muss man tatsächlich die Wochenenden außen vor lassen.
Hi, ich habe dieselbe Fehlermeldung, diese betrifft jedoch den Zeitraum 04.01. bis 08.01.2021 Es ist also kein Wochenende betroffen. Ich nehme an, dass das Problem der 6.1. ist. Dieser ist im Osten, an dem unser Betrieb ansässig ist.
Der Beschäftigungsbetrieb, dem besagter Mitarbeiter jedoch zugeordnet ist, liegt im Westen, in NRW. Somit kein Feiertag.
Gibt es hier ein spezielles Feld, wo die Zuordnung Ost/West in diesem Zusammenhang noch erfolgen muss?
Viele Grüße
Tim Steffen
Hallo Herr Steffen,
sobald Sie eine Fehlzeit für einen Feiertag gebucht haben, wird diese Meldung ausgegeben. Diese lässt sich nicht unterdrücken und kann in Ihrem Fall ignoriert werden.
Hallo Frau Frohmeyer,
wir haben tatsächlich Quarantäne über´s Wochenende, da eine Betreuungstätigkeit mit entsprechenden Wochenenddiensten. Diese stehen ja bereits den Monat vorher im Dienstplan fest also auch Quarantäne an Samstagen und Sonntagen.
Würde die Fehlermeldung im laufenden Monat erscheinen wäre das ja noch handhabbar. Aber wir bekommen diese Fehlermeldungen jetzt für jeden Monat für alle vergangenen Monate und alle (mittlerweile 15) Arbeitnehmer.
Mit ignorieren tut man sich da echt schwer.