Liebe Community, ich habe einen geringfügig beschäftigten Mitarbeiter (Regelaltersrentner) in 09/22 angelegt, bei welchem jetzt (10/22) heraus kam, dass dieser seit 05/22 noch einen anderen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber hat. Beidem Minijobs zusammen, erreichen einen Betrag oberhalb der Minijob-Grenze. Da er bei uns die Zahlung des Aufstockungsbeitrages zur Rentenversicherung abgewählt hat und bei dem anderen Arbeitgeber aber nicht, haben wir ein Schreiben der Minijob-Zentrale erhalten und sind leider erst so auf den Fakt aufmerksam geworden. Leider hilft mir hier das Dokument zur Mehrfachbeschäftigung (1070426) nicht wirklich weiter; zumal ich die Angaben in Feld SV-Brutto/AV-Brutto in dem Dokument bezogen auf den "Hinweis" sehr widersprüchlich finde. Ich müsste in dem Feld "Personaldaten/Sozialversicherung/Mehrfachbeschäftigung/Midijob" angeben, ob wir Haupt- oder Nebenarbeitgeber sind. Ehrlicherweise bin ich mit dieser Angabe aber überfordert, da er bei uns mit 2 % pauschal versteuert wird und ich nicht weiß, wie es bei dem anderen Arbeitgeber ist. Ist es in Ordnung, wenn wir uns jetzt einfach als Hauptarbeitgeber anmelden und dann mal schauen, was passiert. Dann wird aber automatisch eine ELStAM-Meldung abgegeben und Steuerdaten zurückgesandt, oder? Rückwirkend ab 09/22 würde ich dann auch die Schlüsselung für die Personengruppe und den SV-Schlüssel ändern. Oder muss ich das erst machen, wenn ich Rückmeldungen aus der Mehrfachbeschäftigung über die Krankenkasse erhalte? Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, der so einen Fall schon einmal hatte bzw. in der Mehrfachbeschäftigung bei zwei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen mehr in der Materie steht. Vielen Dank schon mal vorab ..... Liebe Grüße
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