abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

EPP - Neue Mitarbeiter ab 01.09.2022

15
letzte Antwort am 19.09.2022 11:17:21 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
a-s
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 16
1212 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir haben nun auch das Update eingespielt bekommen. Die Augustabrechnung steht am Montag kurz bevor.

Nun bin ich beim recherchieren nach der EPP auf folgendes gestoßen:

 

Müssen wir wirklich alle Septemberstarter jetzt schon anlegen, damit diese für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden?

Ich lese leider nicht raus, dass man diese (für uns normal) Anfang September anlegt, und der Lohnsteuerabzug erfolgt mit der Lohnsteuermeldung zum 12.10.2022.

 

Hab ich da einen Knoten im Hirn?

 

Danke euch allen sehr im Voraus.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 16
1203 Mal angesehen

Moin,

 

für die Mitarbeiter, die am 01.09.2022 eingestellt werden, muss in der LSt-Anmeldung für 08/2022 bereits die EPP gegengerechnet werden.

 

Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

 

  • Mit der Abrechnung 08/2022 werden diese bereits erfasst und der EPP-Anspruch auf "Ja" gestellt.
  • Sie erfassen in 08/2022 die € 300,00 pro zusätzlichem AN über die Nebenbuchführung und geben die neuen Mitarbeiter ganz normal Anfang September ein.

In beiden Fällen wird dann die EPP bereits in der LSt-Anmeldung 08/2022 berücksichtigt.

 

Alle AN, die erst nach dem 01.09.2022 anfangen, bleiben unberücksichtigt, da diese keinen Anspruch auf Auszahlung der EPP über den Arbeitgeber haben.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

a-s
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 16
1174 Mal angesehen
Vielen Dank für die so schnelle Hilfe @Uwe_Lutz Ich habe mich jetzt auf die Nachtschicht eingestellt, und werde alle Mitarbeiter heute anlegen. Sicher ist sicher. Eine Wiederabrechnung wollen wir unter allen Umständen vermeiden. Nebenbuchführung muss auch nicht sein. Die EPP scheint wirklich riesige Kreise zu ziehen (war mir mit Beginn des Themas Anfang Sommer noch nicht so bewusst), daher wünsche ich allen anderen auch viel Kraft für die Umsetzung.
0 Kudos
AS1603
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 16
1065 Mal angesehen

Super, danke, das ist eine konkrete Hilfe!

0 Kudos
nagi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 16
982 Mal angesehen

Hallo,

 

wir haben wegen "monatlicher Lohnsteuerbescheinigung mit Abrechnungszeitraum Folgemonat" eine Wiederabrechnung unserer vor dem Update erfolgten Juli-Abrechnung machen müssen. Über die Nebenbuchführung habe ich - wie vorgegeben - für den Monat 08/22 weitere € 300,00 erfassen müssen, für einen ab 01.09.2022 eintretenden Mitarbeiter.

 

Nach der Wiederabrechnung erscheint aber bei der Lohnsteueranmeldung nur der Wert für die bisherigen Mitarbeiter bei "abzüglich Energiepreispauschale". Die € 300,00 über die Nebenbuchführung sehe ich nirgendwo. Woran könnte das liegen. Die Einstellungen habe ich alle noch einmal geprüft. Sie passen, so wie vorgegeben.

 

Ich bin jetzt am überlegen, ob ich wegen dem Anmeldezeitraum "Folgemonat" vielleicht "07/2022" bei der Nebenbuchführung hätte angeben müssen. Kann hier jemand weiterhelfen?

 

Liebe Grüße

0 Kudos
Selma1
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 16
848 Mal angesehen

Hallöchen,

nur kurz bezüglich "Nebenbuchführung". Wo finde ich das? Im Programm lodas? Wo genau ist diese Einstellung? Danke bereits jetzt.

0 Kudos
nagi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 16
840 Mal angesehen

Das findet man im jeweiligen Mandanten unter Mandantendaten/Steuer/Allgemeine Daten unter dem Reiter "Nebenbuchführung".

 

LG

Selma1
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 16
836 Mal angesehen

Vielen lieben Dank 🙂 

0 Kudos
a-s
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 16
722 Mal angesehen
Hallo zusammen, jetzt muss ich doch nochmal fragen. Mein ursprüngliches "Problem" hat sich inzwischen gelöst. Nun hat sich allerdings ein neues "Problem" aufgetan: Eine Mutter hat sich erst jetzt aus der Elternzeit gemeldet. Sie besteht auf die Auszahlung der EPP über uns. Sie ist schließlich auf das Geld JETZT angewiesen. Die Bestätigung über Elterngeldbezug wäre auf dem Postweg. Muss ich jetzt wirklich eine Wiederabrechnung für alle Mitarbeiter im August machen? Oder reicht nicht tatsächlich die Erfassung dieser 300,- über die Nebenbuchführung im August? Brett, Kopf, und so weiter.....
0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 10 von 16
717 Mal angesehen

Sie brauchen nur rückwirkend im August für diese Mitarbeiterin den Anspruch auf "JA" setzen und dann eine Wiederholungsabrechnung nur für diese Mitarbeiterin machen.

0 Kudos
a-s
Beginner
Offline Online
Nachricht 11 von 16
705 Mal angesehen
Vielen, vielen Dank. Das rettet mir den Tag. und danke @björn vorallem auch für die super schnelle Antwort.
0 Kudos
Sabr_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 16
681 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

ich habe bezüglich Ihrer zwei Möglichkeiten eine Frage.

Wenn ich den AN der erst zum 01.09. eintritt schon im August anlege, kann ich noch keine Elstam-Daten abrufen und auch nicht im August abrechnen.

Wird dieser neue Mitarbeiter dann trotzdem im August berücksichtigt für die EPP obwohl Eintrittsdatum erst 01.09. ist?

 

Das ist alles etwas verwirrend.

 

LG Sabrina

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 13 von 16
661 Mal angesehen

@Sabr_  schrieb:

 

Wird dieser neue Mitarbeiter dann trotzdem im August berücksichtigt für die EPP obwohl Eintrittsdatum erst 01.09. ist?

 


Wenn der MA zum Zeitpunkt der August-Abrechnung angelegt ist und die Anspruchsberechtigung mit "Ja" geschlüsselt ist, wird der AN berücksichtigt. Auf einen bereits erfolgten ELStAM-Abruf kommt es hierbei nicht an.

Sabr_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 16
651 Mal angesehen

Lieben Dank für die schnelle Antwort!

 

LG Sabrina

0 Kudos
GabyF
Beginner
Offline Online
Nachricht 15 von 16
525 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen, ich habe hierzu auch eine Frage: Ich habe 3 neue Mitarbeiter im August angelegt, allerdings nur mit Adresse und Personal-Nr, da mir weitere Daten nicht vorlagen. Anspruch habe ich auf "ja" gesetzt. Reicht das, damit die 3 x300 EPP in der August LST-Anmeldung berücksichtigt werden oder muss das über die Nebenbuchführung erfolgen? Ich muss dazu sagen, dass bei uns "Erstabrechnung 1. Gruppe"  geschlüsselt ist. Hoffe, ich bekomme hier die notwendige Info.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 16 von 16
388 Mal angesehen

Hallo,

 

entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung. 


Wenn Sie eine Erst-/Wiederabrechnung August 2022 nach dem 31.08.2022 senden und Neueintritte zum 01.09.2022 abrechnen, muss die Energiepreispauschale über die Nebenbuchführung erfasst werden. Dies ist notwendig, damit der Betrag der Energiepreispauschale auf der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt wird.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1024623 - Energiepreispauschale in LODAS abrechnen unter Punkt Eintritt am 01.09.2022 - Energiepreispauschale berücksichtigen.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
15
letzte Antwort am 19.09.2022 11:17:21 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage