Hallo zusammen, jetzt muss ich doch nochmal fragen. Mein ursprüngliches "Problem" hat sich inzwischen gelöst. Nun hat sich allerdings ein neues "Problem" aufgetan: Eine Mutter hat sich erst jetzt aus der Elternzeit gemeldet. Sie besteht auf die Auszahlung der EPP über uns. Sie ist schließlich auf das Geld JETZT angewiesen. Die Bestätigung über Elterngeldbezug wäre auf dem Postweg. Muss ich jetzt wirklich eine Wiederabrechnung für alle Mitarbeiter im August machen? Oder reicht nicht tatsächlich die Erfassung dieser 300,- über die Nebenbuchführung im August? Brett, Kopf, und so weiter.....
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