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Aktualiserung Stammdaten-Datei der BGW - 24.11.2022

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letzte Antwort am 30.11.2022 15:35:50 von Nadine_Mack
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nagi
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Ein Hallo an die Community,

 

heute wurde durch DATEV eine automatische Aktualiserung der Stammdaten-Datei der BGW eingespielt und damit alle Arbeitnehmer ab 01/2022 automatisch nachberechnet.

 

Sicherlich stimmt jetzt die Auswertung 420 wieder, aber leider habe ich jetzt ein anderes Problem: 

 

Durch die automatische Nachberechnung ändern sich jetzt (in Cent-Beträgen) auch alle meine Quarantäne-Abrechnungen (Beitragsberechnung Erstattungsbeträge) rückwirkend ab 01/22 und werden in die Buchhaltung eingespielt. Davon ist der Großteil natürlich schon abgerechnet :(.

 

Darüber hinaus werden auch alle bereits vor dem 30.06.2022 ausgeschiedenen Mitarbeiter wieder angestoßen und hier auch noch die Nachberechnung bezüglich der Lohnsteueranpassung 01/22 - 06/22 vorgenommen, obwohl dies damals in dem Update - für bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter - nicht vorgesehen war :(. 

 

Leider kann ich händisch nicht eingreifen. War dieser "Nebeneffekt" wirklich beabsichtigt?

 

Liebe Grüße

ochr
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Hallo,

das Problem habe ich auch gerade. Bei einem AN der im Januar ausgeschieden ist, wird die Lohnsteuer korrigiert und bekommt deshalb noch eine Auszahlung von EUR 11,54.

 

DATEV, bitte das Problem fix lösen.

 

Viele Grüße aus dem hohen Norden

ochr
Einsteiger
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Hallo @nagi ,

 

habe heute mit der DATEV telefoniert. Die Nachberechnungen kann man nicht unterdrücken.

Bei der Nachberechnung im Juni 2022 wg. dem erhöhten Grundfreibetrag hat die DATEV die Nachberechnung noch auf aktive Mitarbeiter begrenzen können. 

Durch die Änderungen an den Stammdaten der BGW (Dok 1025497) wurde jetzt für alle Mitarbeiter (auch ausgeschiedene) eine Nachberechnung angestoßen. Mit der Auswirkung, dass dort die Lohnsteuer jetzt auch korrigiert wurde.

 

Ich habe der Dame am Telefon auch zum Ausdruck gebracht, dass das nicht so toll von der DATEV ist.

 

Grüße an alle mit demselben Problem.

nagi
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Vielen Dank für die Info.

 

LG

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FINDUS100
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Hallo zusammen,

 

die Auszahlung an die bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter haben wir einstweilen zurückgehalten. Würde DATEV eine Lösung finden ohne die rückwirkende Korrektur ab 01.01.2022 für bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer, so könnten wir eine Wiederholungsabrechnung für November machen!

 

Mich wunderts, dass von DATEV noch keine Reaktion kam.

 

lg

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nagi
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Bei uns kam die Einspielung mitten im Lohnlauf. Zurückbehalten war für uns - in der Eile der Zeit - daher keine Option. Zumal es  bezüglich der Lohnsteuererstattung für den Arbeitgeber ein Durchlauf ist. Grundlegend ist es ja nicht falsch, da die rückwirkend ab Januar 2022 geltende gesetzliche Regelung von Mai 2022 ja für alle Arbeitnehmer in 2022 gilt. Mich stört nur das überstürzte einspielen. Da hätte man es im Juni 2022 lieber gleich so gemacht. 

 

Die veränderten Cent-Beträge bei den Quarantäne-Abrechnungen stören mich vielmehr. Die Abrechnungen sind Basis für die Abrechnungen gegenüber dem Landesverwaltungsamt. Dieses Problem hatten wir schon nach der Juni-Abrechnung. Die Abrechnungen sind natürlich größtenteils schon durch und müssen wegen Kleinstbeträgen nun händisch nachbearbeitet (bzw. storniert) werden.

 

Dieses Jahr ist bezüglich seiner kurzfristigen Regelungen einfach grußelig ... und dies sicherlich nicht nur für uns, sondern auch für die DATEV.

 

Liebe Grüße

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community, Hallo @nagi 

 

ich stimme Ihnen zu - das Jahr 2022 ist für uns alle - alleine von der Themen-Vielfalt in der PWS - gruselig.

 

Und dann hat eine relativ kleine Fehler-Ursache (fehlerhafte Beitragssatz-Datei der Unfallversicherung) große Auswirkungen. ☹️ ... wenn mal der Wurm drin ist …

 

Bitte entschuldigt dies und auch unsere verspätete Rückmeldung zum Thema.

 

Die Antwort findet Ihr auch im verlinkten Beitrag. Trotzdem hier nochmal eine Zusammenfassung der Situation:

 

Aufgrund des Fehlers konnten bei Abrechnungen im Zeitraum vom 20.10.2022 – 24.10.2022 die Lohnkonten zur Unfallversicherung nicht mit den notwendigen Werten gefüllt werden.

 

Damit am Ende des Jahres der digitale Lohnnachweis nicht fehlerhaft erstellt wird, haben wir zur Fehlerbereinigung eine automatische Nachberechnung aller betroffenen Arbeitnehmer zum 24.11.2022 freigegeben. Wenn die automatische Nachberechnung durchgeführt wird, erhalten Sie diesen Hinweis im Fehler-/Hinweisprotokoll:

 

Aufgrund einer aktualisierten Stammdaten-Datei der Berufsgenossenschaft BGW Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege wurde eine automatische Nachberechnung für alle Arbeitnehmer durchgeführt.

Alle Details sowie weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1025497.

 

Ursprünglich war eine Nachberechnung nur auf den betroffenen Monat geplant. Allerdings ist der digitale Lohnnachweis eine Jahresauswertung. Um sicher zu stellen, dass der digitale Lohnnachweis im Dezember korrekt erstellt wird, ist eine Korrektur aller UV-Monate notwendig – unabhängig davon wo die Lücke entstanden ist.

 

Grundsätzlich wäre das kein Problem, da die Nachberechnungen „silent“ durchlaufen würden. In diesem Jahr wurde allerdings mit dem Steuerentlastungsgesetz im Juni rückwirkend die Steuerberechnung ab Januar 2022 angepasst.

 

Nachdem in vielen Fällen keine Korrektur der ausgeschiedenen Arbeitnehmer gewünscht war, haben wir im Juni die ausgeschiedenen Arbeitnehmer von der automatischen Nachberechnung der Steuer ausgeschlossen.

 

Bei der Korrektur des digitalen Lohnnachweises ist dies nicht möglich, da die Jahresauswertung für die Unfallversicherung natürlich auch die ausgeschiedenen Arbeitnehmer beinhaltet.

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
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letzte Antwort am 30.11.2022 15:35:50 von Nadine_Mack
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