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KFB Schülerjob - Lohnsteuer

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letzte Antwort am 18.08.2022 14:47:31 von TN
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nagi
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe gerade eine kurzfristige Beschäftigung eines Schülers über den Monatswechsel abgerechnet. Dabei entsteht ein - wenn auch geringer Anteil - Lohnsteuer. Ich weiß, dass dies an der geminderten Vorsorgepauschale (Anwendung besondere LSt-Tabelle bei nicht rv-pflichtigen AN) liegt.

 

Ich gehe nicht davon aus, dass die Schülerin eine Lohnsteuererklärung abgeben will. Kann ich die Erhebung der Lohnsteuer durch eine Einstellung irgendwie unterdrücken/"korrigieren"?

 

Liebe Grüße

 

 

TN
Fachmann
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Alternativ kann der AN auch mit Pauschsteuer abgerechnet werden.

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nagi
Einsteiger
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Also entweder ist es die Hitze, oder ich verstehe es nicht ....😅 Welche Pauschsteuer?

 

Meinen Sie die Pauschalbesteuerung von 25 %? Ich wollte die Steuer bzw. den Umweg übers Finanzamt für die Schülerin eigentlich vermeiden und nicht erhöhen.

 

Liebe Grüße

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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 11
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Vielleicht verstehe ich ja auch etwas nicht:

Sie können 110er AN entweder individuell oder pauschal besteuern (ja, mit 25%).

Alles andere wäre meiner Kenntnis nach Steuerverkürzung...

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nagi
Einsteiger
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Nachricht 5 von 11
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Vom Grunde her verstehen Sie es schon richtig.

 

Es handelt sich hier um eine Schülerin aus der 9. Klasse. Sie hat bei uns in den Ferien vom 25.07.2022 bis 05.08.2022 insgesamt pro Monat ca. 25 h gearbeitet. Wir reden hier also wirklich über ein geringes Entgelt.

 

In der Juli-Abrechnung wird keine Lohnsteuer berechnet; allerdings habe ich einen Lohnsteuerabzug im August von ca. € 5,00.

 

Dieser Lohnsteuerausweis basiert wohl - soweit ich es gelesen habe - auf der geminderten Vorsorgepauschale (Anwendung besondere LSt-Tabelle bei nicht rv-pflichtigen AN) und sicherlich einer damit verbundenen Hochrechnung anhand der Steuer/SV-Tage. Mit dem erhaltenen Entgelt würde sie ansonsten nie in eine Lohnsteuerpflicht kommen. Sie könnten sich das Geld also über eine Steuererklärung wiederholen. Fraglich ist nur, ob man diese mit 15 Jahren macht.

 

Ich suche daher nach einer einfacheren Möglichkeit für sie, um den "Umweg" übers Finanzamt eventuell umgehen zu können...

 

Liebe Grüße

 

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TN
Fachmann
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Eine Abrechnung als 109 kommt nicht in Frage?

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nagi
Einsteiger
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Nein, das wäre aus AG-Sicht "teurer" durch die Pauschale SV/St bei einer geringfügigen Beschäftigung. Darüber hinaus ist der Vertrag bereits vor Abrechnung geschlossen....

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

wieso - über den "Umweg" über das Finanzamt erhält sie dann € 305,00 erstattet. Schließlich bekommt sie noch die EPP "on top".

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

nagi
Einsteiger
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Zum 01.09.2022 ist sie doch nicht mehr beschäftigt 😉

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bodensee
Allwissender
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Muss Sie auch nicht, sie muss nur im Laufe des Jahres 2022 als AN beschäftigt gewesen sein, dann ist Sie anspruchsberechtigt. 

 

Und das ist für eine Schülerin doch wunderbar, so kann sie sich gleich in das Praxisleben : wie mache ich meine Steuererklärung mit Elster selbst - einarbeiten😀

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
TN
Fachmann
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Das wäre ja dann die Variante wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass.

 

Wenn der AG auf dem 110er Status besteht, zwingt er den AN ja praktisch zur Abgabe einer ESt-Erklärung. Aber selbst für einen Schüler dürften dann doch statt 5,00 305,00 interessant sein 🙂

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letzte Antwort am 18.08.2022 14:47:31 von TN
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