Hallo, eigentlich ist das unlogisch. Wenn ich feste Wochenstunden im Lohn hinterlegt habe, ist es eigentlich egal an welchen Tagen diese gearbeitet werden, zumindest mal beim Festlohn. Ich habe die Erstattung vom Amt schon erhalten. Diese haben Ihr eigenes Erstattungsprogramm. Benötigt wurde nur eine Lohnabrechnung ohne Quarantäneabrechnung, und die Bescheinigung über den Zeitraum der Quarantäne, ggf. noch Krankschreibungen während der Quarantänezeit. Ich musste auf dem Antrag keine Arbeitszeiten (an welchen Wochentagen wird gearbeitet) angeben, auch nicht wieviel Stunden der Mitarbeiter in der Woche arbeitet. Warum dann das ganze hier im Lohnprogramm? Gruß Stärkle
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