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Andruck Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder auf der Brutto-Netto-Abrechnung

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letzte Antwort am 19.03.2024 14:32:21 von sokrates
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fehrenbacher
Beginner
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Nachricht 1 von 21
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Hallo,

 

wo erscheint de Andruck der berücksichtigten Kinder auf der B/N Abrechnung.

Ich habe genereller Andruck eingestellt und die Kinderdaten erfasst.

Aber es erscheint kein Andruck?

Das müsste doch in der neuen Version 12.4 für die

Abrechnung 07/2023 schon berücksichtigt werden, oder?

Oder muss ich da woanders noch was einstellen?

 

s_boner
Beginner
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Nachricht 2 von 21
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Hallo,

 

der Hinweis erscheint rechts auf der Lohnabr. bei "Hinweise zur Abrechnung" allerdings erst ab dem 2.Kind, wenn ein Abschlag berücksichtigt wird. Bei einem Kind sprich der Elterneigenschaft, erscheint kein gesonderter Hinweis. Mir stellt sich die Frage, ob das so gewollt ist?

 

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 21
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Hallo @fehrenbacher,

 

haben Sie ein oder mehrere Kinder hinterlegt?
Wie @s_boner richtig geschrieben hat, erfolgt der Andruck erst ab dem 2. Kind.
Den Wunsch, dass auch bei nur einem Kind der Hinweis mit %-Wert angezeigt werden sollte, haben wir bereits weitergegeben.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
AnjaRandt
Einsteiger
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Nachricht 4 von 21
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Lieber @Christopher_Fürther,

 

gibt es auch die Möglichkeit die Kinderdaten auf der Abrechnung anzudrucken, sodass auf der Abrechnung die einzelnen Informationen zum Kind (Name + Geburtsdatum) angedruckt wird?

 

Viele Grüße, 

Anja Randt

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 21
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Hallo,


ein Andruck weiterer Informationen, wie z.B. Name oder Geburtsdatum der Kinder ist nicht möglich.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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AnjaRandt
Einsteiger
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Nachricht 6 von 21
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Liebe @Betül_Kilic ,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Besteht die Möglichkeit, dass das irgendwann in Datev eingebaut wird? Die Kinderdaten sind im System schließlich vorhanden und mit der Änderung der PV-Beiträge wäre diese Info auf der Lohnabrechnung hilfreich für die Mitarbeitenden.

 

Viele Grüße,

Anja

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steuerfabrik
Einsteiger
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Nachricht 7 von 21
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Hallo,

Da ja auch bereits bei nur einem Kind der PV-%-Satz sinkt, wäre der Andruck der Anzahl der Kinder und des Beitragssatzes auch bei nur einem zu berücksichtigenden Kind wirklich sinnvoll. Ich unterstütze daher den Wunsch!

 

Viele Grüße

 

Christian Baer

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wwinkelhausen
Erfahrener
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Nachricht 8 von 21
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Solche Antworten bringen mich immer auf die Palme. Es ist nicht möglich ist falsch. Es ist von DATEV nicht gewünscht, denn grundsätzlich hat sich die DATEV ja darüber Gedanken gemacht, wenn auch keine vollständigen.

 

Dinosaurier
Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 9 von 21
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Beim Andruck von Namen und Geburtsdatum der Kinder hätte ich ein Datenschutzbauchgrummeln. 

 

Spätestens wenn dann Abrechnungen als Einkommensnachweis vorgelegt werden sollen, kommt wieder die Frage auf, wie man die Daten wegbekommt.

 

 

Also Andruck der Anzahl der Kinder ja. Aber in nachvollziehbarer Weise, d.h. wenn nur die Anzahl der Kinder unter 25J angegeben werden, muss dies auch deutlich kenntlich gemacht werden, dass es nur die Kinder unter 25 sind!

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 21
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Hallo,

 

ich persönlich kann gut nachvollziehen, dass Kinderdaten (Name, Geburtsdatum) nicht auf den BN-Abrechnungen ausgegeben werden (sollen).

 

Immerhin handelt es sich um personenbezogene Daten Dritter ... und bei der Brutto-Netto-Abrechnung nicht um wikipedia ...

 

Ich meine, es müsste beim derzeitigen Andruck nachvollziehbar sein, dass und wieviele Kinder sich beitragssenkend auswirken. Und da die Entlastung ja auch nur dann greift, wenn es sich um zwei bis maximal 5 Kinder handelt, dürfte auch kein Mitarbeiter groß durcheinander kommen und nachvollziehen können, für welche seiner Kinder die Entlastung greift.

 

Im Zweifelsfall kann man ja auch mal nachfragen beim Lohnabrechner; sprechenden Menschen kann geholfen werden ;-).

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

 

wwinkelhausen
Erfahrener
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Nachricht 11 von 21
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Ich bezog mich nur darauf, dass es nicht möglich sei. In welcher Form eine Darstellung erfolgen könnte, steht auf einem anderen Blatt. Hier eine Form zu finden, die zumindest die meisten nachvollziehen können, aber nicht zu viel Platz weg nimmt und auch noch den m.E. überzogenen deutschen Datenschutzvorschriften entspricht, ist nicht einfach, eventuell ein kleine Tabelle:

 

Kind1 (2020): ./. 0,60 %

Kind 2 (2021):./. 0,25 %

Dinosaurier
Lodas2021
Einsteiger
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Nachricht 12 von 21
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Hallo,

 

wie bekomme ich die Anzahl der Kinder (3 Stück) auf die Lohnabrechnung im öffentlichen Dienst. Hier 

kommt immer der Hinweis mit Kindergeld. Aber das brauche ich doch nicht anzugeben.

 

Danke

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 21
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Hallo,


bitte prüfen Sie, ob bei jedem Kind unter Personaldaten | Kinderdaten | Angaben zu Kindern, Registerkarte Öffentlicher Dienst die Auszahlung des Kindergelds ausgeschlossen ist.


Weitere Informationen finden Sie unter dem Kapitel 3.3 "Angaben zum Kindergeldanspruch in den Personaldaten erfassen" im Dokument 9226124.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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LoFi
Beginner
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Nachricht 14 von 21
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Bei Minijobbern bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer werden Kinderdaten nicht angezeigt auch wenn diese mehr als 2 haben. 

Kann es sein, dass es zum Andruck nur kommt, wenn es mehr als 1 Kind + ein Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist?

Der Andruck der Kinderdaten (unabhängig von der Anzahl) wäre auch in diesen Fällen, wenn auch ohne Auswirkung, sinnvoll, da es teilweise zu Rückfragen kam ob wir die Daten erfasst hätten, es wäre nicht sichtbar (wir haben dann die Personaldaten als Nachweis geliefert).

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m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 15 von 21
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Hallo.

 

Der Ausweis der Kinderdaten auf der Lohnabrechnung wird nur ausgegeben, wenn die Kinder sich mit einem Nachlass auf die Pflegeversicherung ausgewirkt haben.

 

3 Kinder, davon 2 über 25 Jahre = kein Ausweis auf der Lohnabrechnung.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @LoFi,


richtig. Den Andruck auf der Lohnabrechnung erhalten nur Arbeitnehmer, die mindestens zwei Kinder

unter 25 Jahren haben und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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Nachricht 17 von 21
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so jetzt muss ich nochmal doof fragen
wird bei LuG Version 12.37 die Anzahl der Kinder gedruckt ja oder nein?

Ich habe zwei Kinder unter 25 erfasst, aber auf der Abrechnung erscheint nichts

wie können die Arbeitnehmer nachvollziehen das alles passt?

VG

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo Fruchtzwerg,

 

falls es tatsächlich keinen Andruck bei LuG geben sollte, kann man die Höhe der Beitragszahlung selbst berechnen und die ermittelte Prozentzahl mit den ab 01.07.2023 gültigen Beitragssätzen vergleichen.

 

U. a. hat die TK eine gute Erläuterung zu den ab 01.07.2023 geltenden Neuerungen:

 

https://www.tk.de/resource/blob/2153500/063489ab998df9740432bf017ec5b377/beratungsblatt-reform-der-pflegeversicherung-data.pdf

 

Der Service der DATEV zum Andruck der Kinder ist in meinen Augen sehr komfortabel. Die Beitragsbescheide der Krankenkassen für die Zeit ab 01.07.2023 für freiwillig Versicherte beispielsweise enthalten eine solche Darstellung nicht. Da muss jeder Versicherte anhand des ausgewiesenen Beitragssatzes bzw. gar -betrages selbst nachrechnen, ob alle relevanten Kinder berücksichtigt wurden.

 

Vielleicht ist das auch mal eine gute Gelegenheit, den Mitarbeitern das Lesen und Verstehen der eigenen Gehaltsabrechnung (und damit das Denken/Ünberlegen) wieder ein bisschen näher zu bringen. 🤔

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

 

 

 

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pogo
Meister
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Wenn es nicht aufgedruckt ist, können die AN es wohl nur mit einem Gehaltsrechner nachvollziehen, wenn sie auf dasselbe Ergebnis beim PV Beitrag auf der Abrechnung kommen.

 

Kinderlose Midijobber können es im aber Prinzip gar nicht nachvollziehen, da sich der Gesamtbeitrag PV ja aus 1,7% des Gleitzonenentgelts des AN und 0,6% des allgemeinen Gleitzonenentgelts zusammensetzt.

Wir können ja froh sein, dass wenigstens beide Entgelte auf der Abrechnung aufgeführt werden.

 

Susn25
Einsteiger
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Nachricht 20 von 21
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und wo gebe ich es ein, damit es auf der Abrechnung erscheint?

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sokrates
Fortgeschrittener
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für Lodas: 

 

Unbenannt.png

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letzte Antwort am 19.03.2024 14:32:21 von sokrates
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