Bei Minijobbern bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer werden Kinderdaten nicht angezeigt auch wenn diese mehr als 2 haben. Kann es sein, dass es zum Andruck nur kommt, wenn es mehr als 1 Kind + ein Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist? Der Andruck der Kinderdaten (unabhängig von der Anzahl) wäre auch in diesen Fällen, wenn auch ohne Auswirkung, sinnvoll, da es teilweise zu Rückfragen kam ob wir die Daten erfasst hätten, es wäre nicht sichtbar (wir haben dann die Personaldaten als Nachweis geliefert).
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