Hallo, der erhöhte Leistungssatz kann nicht manuell beeinflusst werden. Dieser wird automatisch herangezogen, wenn die Stammlohnart 410 im vierten Monat abgerechnet wird und zusätzlich die Differenz zwischen Soll- und Istentgelt mindestens 50% beträgt. In Ihrem Fall wäre zu prüfen, ob das Kurzarbeitergeld im Juni über die Nachberechnung rausgebucht wird. Klären Sie das Vorgehen bitte mit der Bundesagentur für Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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