Da möchte ich gerne anknüpfen, da ich eine Frisörin mit 70 Jahren habe, die keinerlei Computerkenntnisse und auch keine persönliche Zugangsmöglichkeit hat.
Sie ist darauf angewiesen, dass ich die Neustarthilfe für sie beantrage.
Sollen ja tatsächlich noch Menschen leben, die "analog" leben.
Guten Morgen!
Heute Morgen war dies auf der Seite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt zu lesen:
NEU: Die Antragstellung für die Neustarthilfe wird zukünftig auch durch prüfende Dritten möglich sein. Diese zu programmieren dürfte noch etwas dauern.
Viele Grüße
Julia Biermann
Gute Nachrichten.
Warum nicht gleich so?
Bis die Möglichkeit umgesetzt wurde, habe ich wohl alle Neustarter-Anträge durch.
Ich habe nun auch schon Anträge für die Mandanten gemacht, die selbst nicht dazu in der Lage waren. Was soll man denn machen? Hängen lassen wohl nicht.
Das war zu erwarten.
Im ersten Zuge so war das auch kommuniziert sollte die Neustarthilfe nur für natürliche Personen mit Elsterzertifikat beantragbar sein.
Im zweiten Zuge sollten Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften dazukommen. Ein Kollege hatte auch irgendwo - finde es leider nicht mehr - gepostet, dass wir beantragen können wenn wir schon November oder Dezemberhilfe oder Ü 1 oder Ü 2 beantragt hatten. Ich für mich habe daraus geschlossen, dass mit der Erweiterung auch wir wieder mit im Boot sind.
@deusex für ihre Frisörin: ist zwar lästig aber wenn es nicht anders geht , beantragen Sie halt für ihre Frisörin ein Elsterzertifikat als Datei mit Passwort mehr brauchen Sie nicht um dann im Namen ihrer Frisörin die Neustarthilfe zu beantragen.
Ich weiss jetzt nicht mehr wer das geschrieben hat, aber warum ist der Name Hohn ? Ob der Betrag ausreicht tatsächlich einen Neustart hinzulegen - und wenn ja wie lange denn nur bis es wieder Herbst wird ? das steht in den Corona Sternen.
Eben 😀
@deusex für ihre Frisörin: ist zwar lästig aber wenn es nicht anders geht , beantragen Sie halt für ihre Frisörin ein Elsterzertifikat als Datei mit Passwort mehr brauchen Sie nicht um dann im Namen ihrer Frisörin die Neustarthilfe zu beantragen.
Hatte ich eben gemacht. Danke. Wird wohl auch nicht das Letzte sein... 😉 Habe schon mal einen Ordner "ELSTER-Zertifikate angelegt...
edit: Ist zwar ein charmanter Gedanke, die Neustarthilfe auf den Mandanten abzuwälzen, aber damit ist eine Vergleichsrechnung ÜHIII-NSH quasi unmöglich und sehe das auch, wie Sie, als Mangel in unserem Beratungsauftrag.
Nun rennen betroffenen Mandanten bereits die Türen ein, weil sie mit dem Rücken an der Wand stehen, da muss ich persönlich nach Möglichkeiten zur Beschleunigung suchen. Z.T. sind hier Konten dicht. Ich kann da unschwer zusehen und warten, bis da irgendwann die Neustarthilfe bei mir im Portal auftaucht.
Zumindest "rocken" die Salons ab nächster Woche, dann ist bei Frisören zumindest Entwarnung.
Nun schauen aber grade meine Kosmetikerinnen recht grimmig aus, da sie Nov/Dez-Hilfe bekamen, für ÜHIII ausfallen und sich für Neustarthilfe "qualifizieren" dürfen; das kam eben nämlich, nach meiner gestrigen Infomail, bei mir an.
Es geht wieder so hemdsärmelig weiter, wie zuvor. Man könnte meinen, es müssten Lerneffekte hängengeblieben sein... Na ja, da hilft wohl alles schimpfen nichts.
Das habe ich auch vor!
Gibt es dafür ein Muster für einen Auftrag/Haftungsbeschränkung o.ä., so wie es das für die November/Dezemberhilfe etc. gab?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass es da bereits das gewünschte Muster gibt, aber in Zweifelsfällen lässt sich dies doch mit einem kurzen Zweizeiler gestalten.
Ironie an : Vlt. sollten sich ihre Kosmetikerinnen dann hübsch schminken😉 Ironie aus.
Wie schon mehrfach erwähnt, NWB Tool verwenden, dann kann man den Mandanten zumindest sagen was besser ist.
Was allerdings nicht geht ist der Vergleich mit dem Stabilisierungsfonfs Ba-Wü. Das geht nur mit dem Excel Tool der Dehoga Vergleich Ühilfe III und Stabfonds.
@vbluhm schrieb:
Könnte ich für den Mandanten (in seinem Namen) ein Elster-Zertifikat beantragen und mit diesem dann den Antrag stellen ? Zum einloggen brauche ich nur die Zertifikatsdatei und das Passwort. Der Schriftverkehr müsste natürlich über den Mandanten laufen.
Wie gehen Sie vor ?
Das Problem des Elster-Zertifikats gab es mal als seinerzeit die KISTAM-Zugänge (via Elster) noch vom Mandanten (per Elster) beantragt werden mussten. Mittlerweile ist das ja besser gelöst...
Ihre Idee mit dem Elster-Zertifikat des Mandanten könnte aber technisch funktionieren. Wie dass dann haftungsrechtlich zu bewerten ist, nun ja..
Den Zugang/das Zertifikat muss der Mandant dann leider noch selbst beantragen. Aber auch da könnte man tricksen....
Der Mandant wird natürlich informiert und weiß dann, dass der Aktivierungscode an mich weitergeleitet werden muss, wenn er ihm zugesendet wird und schnelle Hilfe haben will. Wenn´s nicht pressiert, darf er gerne warten, bis ich das über meinen Zugang offiziell erstellen kann.
Interessant übrigens, dass bei direkter Registrierung nur EINE E-Mail-Adresse, eine Benutzername und die Steuer-ID gefordert ist; der Rest wir abgerufen.
Über die Haftung will ich mir im Moment noch gar keine Gedanken machen, aber ich werde den Mandanten diesen "Umgehungstrick" mitteilen und mich durch konkludentes Handeln (Übergabe des Aktivierungscodes) von der Haftung befreien lassen.
Ob das dann wasserdicht ist ? Besser als nichts.
Selbstredend ist man jetzt in der Not froh, wenn man dies, auch illegitim, für seinen Mandanten erledigt, aber später, wenn ggf. bemerkt wird, dass man vielleicht hätte mehr erhalten können, kippt die Stimmung beim ein oder anderen und die Dankbarkeit ist vergessen.
@Eberhardt: Danke, den Tipp mit dem NWB-Tool werde ich gerne verfolgen.
@bodensee schrieb:
@deusex für ihre Frisörin: ist zwar lästig aber wenn es nicht anders geht , beantragen Sie halt für ihre Frisörin ein Elsterzertifikat als Datei mit Passwort mehr brauchen Sie nicht um dann im Namen ihrer Frisörin die Neustarthilfe zu beantragen.
Ich habe mich bei der Regelung gefragt: Wieso zwingen die die Antragsteller dazu, es selbst zu erledigen? Hängengeblieben bin ich beim 263a StGB und der "unbefugten Verwendung von Daten" mit der Fragestellung: verwendet ein anderer als der Inhaber das Elster-Zertifikat unbefugt? Aus Sicht des Inhabers? Aus Sicht irgendwelcher gesetzlicher Regelungen rund um das Elster-Zertifikat?
Corona-Überbrückungshilfe Phase 3 – Checkliste mit Berechnung - NWB Arbeitshilfe
Hier noch der link, falls nicht bekannt.
Meine Lösung wäre bei PC-technisch unbegabten Mandaten sich per Fernbetreuung auf den Rechner des Mandanten aufschalten und der Person Anweisungen per Telefon zu geben.
@merchantofdoubt schrieb:Meine Lösung wäre bei PC-technisch unbegabten Mandaten sich per Fernbetreuung auf den Rechner des Mandanten aufschalten und der Person Anweisungen per Telefon zu geben.
...was allein schon eine Herausforderung ist....aber so wird es gehen....
Oh ha die technisch unbegabten müssen erstmal einen Rechner haben.
Und wenn sind die in aller Regel mit dem Teamviewer bzw. Fernbetreuung völlig überfordert. Wenn Sie die Zeit hierfür der Mandantschaft in Rechnung stellen wollen, sind Sie - meine Prognose- deutlich schneller wenn Sie das gleich selbst erledigen.
@bodensee schrieb:Oh ha die technisch unbegabten müssen erstmal einen Rechner haben.
Und wenn sind die in aller Regel mit dem Teamviewer bzw. Fernbetreuung völlig überfordert. Wenn Sie die Zeit hierfür der Mandantschaft in Rechnung stellen wollen, sind Sie - meine Prognose- deutlich schneller wenn Sie das gleich selbst erledigen.
Darf man die Frage stellen, warum man das dann nicht gleich so gemacht hat wie beim KiSTAM-Verfahren? Zumindest klappt das doch ganz gut. Na klar, die Frage ist hier am falschen Platz.
Oder kommt dann irgendwann die Feststellung, dass sich der Elsterzugang einer andauernden Beliebtheit erfreut...?
Hallo,
evtl. dumme Frage von mir: warum fallen die Kosmetikerinnen aus der ÜIII? Doch aber nur für die Monate Nov./Dez., sofern sie für diese die Nov.-/Dez.-Hilfen bekommen haben. Aber die ÜIII ist doch für Januar-Juni 2021 möglich? Oder steh ich aufm Schlauch? Ich kann zumindest, wenn ich Nov./Dez.-Hilfe im Portal bejahe, die ÜIII für Januar-Juni ganz normal beantragen.
VG
Aus der Ü III fallen die nicht, da aber oft kaum Fixkosten ist die Schnellstarthilfe tendenziell besser und die kann Stb nicht beantragen bzw. nur über den Umweg Elster für den Mandanten.
Ah, Danke! Dachte schon ich hätte in dem ganzen Wust nen Passus übersehen gehabt. Für die Kosmetikerin, an der ich gestern saß, kam nämlich die ÜIII in Frage. Daher meine "Angst" *lach*
Darf ich nochmals kurz an die Ursprungsfrage anknüpfen und in die Runde fragen, ob es Neuigkeiten zum Punkt "Antragsstellung für Neustarthilfe durch Steuerberater" gibt?
Die Geschichte mit den Elster Zertifikaten ist mehr als lästig....
bei StBK-Sachsen-Anhalt:
Die Beantragung der Neustarthilfe für prüfende Dritte (Steuerberater) wird im März 2021 programmiert und voraussichtlich bis Ende März 2021 auch freigeschaltet werden.
https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/2020/12/28/november-dezemberhilfe-plus-ii-iii/
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck
Vielen Dank! So lange wird mein Mandant allerdings nicht warten wollen.....
Ich habe übrigens soeben einen Antrag auf Ü3 losgeschickt und 1 Minute später (!!!) den Bescheid über die Abschlagszahlung erhalten... geht doch!
UPDATE vom Sonntag:
Ihrem Wunsch wird Rechnung getragen. Es geht noch präziser:).
Einfach noch ein paar Stunden - und nicht mehr bis Ende März - auf Freigabe-Update warten:
Neustarthilfe – Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt (stbk-sachsen-anhalt.de)
Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht veränderten BMWi-FAQ Neustarthilfe: hier
Ab sofort Beantragung der Neustarthilfe über prüfende Dritte möglich:
Wenn man nur freiberufliche und/oder gewerbliche Einkünfte und keine Einkünfte aus einer Personengesellschaft geltend macht, kann man entweder einen Direktantrag oder einen Antrag über prüfende Dritte für die Neustarthilfe stellen. Möchte man auch Umsätze aus Personengesellschaften geltend machen oder soll der Antrag für eine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft gestellt werden, dann IST der Neustarthilfe-Antrag über einen prüfenden Dritten zu stellen.
Einschränkung:
Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Neustarthilfe auch von Kapitalgesellschaften mit bis zu vier Gesellschaftern beantragt werden, sofern mindestens ein Gesellschafter mindestens 25% der Anteile an der Kapitalgesellschaft hält und in einem Umfang von mindestens 20 vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden pro Woche von der Gesellschaft beschäftigt wird. Das BMWi bittet noch um etwas Geduld bis zur Öffnung der Antragstellung für solche Kapitalgesellschaften.
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck
Update vom Montag: 15.03.2021:
Es geht los:
Beantragung der Neustarthilfe über Steuerberater bzw. prüfende Dritte ab 15.03.2021 14.00 Uhr möglich
Neustarthilfe – Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt (stbk-sachsen-anhalt.de)
UPDATE vom Sonntag 14.03.2021:
Ihrem Wunsch wird Rechnung getragen. Es geht noch präziser:).
Einfach noch ein paar Stunden - und nicht mehr bis Ende März - auf Freigabe-Update warten:
Neustarthilfe – Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt (stbk-sachsen-anhalt.de)
Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht veränderten BMWi-FAQ Neustarthilfe: hier
Ab sofort Beantragung der Neustarthilfe über prüfende Dritte möglich:
Wenn man nur freiberufliche und/oder gewerbliche Einkünfte und keine Einkünfte aus einer Personengesellschaft geltend macht, kann man entweder einen Direktantrag oder einen Antrag über prüfende Dritte für die Neustarthilfe stellen. Möchte man auch Umsätze aus Personengesellschaften geltend machen oder soll der Antrag für eine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft gestellt werden, dann IST der Neustarthilfe-Antrag über einen prüfenden Dritten zu stellen.
Einschränkung:
Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Neustarthilfe auch von Kapitalgesellschaften mit bis zu vier Gesellschaftern beantragt werden, sofern mindestens ein Gesellschafter mindestens 25% der Anteile an der Kapitalgesellschaft hält und in einem Umfang von mindestens 20 vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden pro Woche von der Gesellschaft beschäftigt wird. Das BMWi bittet noch um etwas Geduld bis zur Öffnung der Antragstellung für solche Kapitalgesellschaften.
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck
Sehr geehrter Herr Speck,
vielen Dank für das Update und die sehr zeitnahen Zusammenfassungen auf der Website der StBK Sachsen Anhalt.
Vielen Dank für den Hinweis.
Hat problemlos funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Heim
Als Bonbon werden auch die Kosten des einreichenden Dritten erstattet. Also wird der Betrag von 7.500 € (max) noch um die Kosten für den Antrag erhöht. Und zwar werden diese Kosten zu 100% übernommen (zur Zeit).
Gruß
Martin Heim
Hallo Herr Speck,
an welcher Stelle ist denn der Antrag auf Neustarthilfe durch den prüfenden Dritten zu stellen?
Im Portal des BMWI, wo November-/Dezember- und die Überbrückungshilfen beantragt werden, kann ich keine Antragsmöglichkeit zur Neustarthilfe entdecken ???
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Julia Biermann