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DATEV Vertreterwahl - Jetzt gilt‘s, Eure Stimmen entscheiden

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letzte Antwort am 06.03.2024 07:21:36 von Michael-Renz
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d_z_
Fortgeschrittener
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Nachricht 31 von 33
281 Mal angesehen

Nein zur Ansicht der Kandidaten ist ein gesonderte Registrierung nötig. Dafür gabs auch einen Brief. Dann halt nicht...

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Marcel_Kruse
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 32 von 33
199 Mal angesehen

@einmalnoch  schrieb:

 

Zum Wahlverfahren:

Das Wahlverfahren ist kritikwürdig und wird mit Sicherheit bei der nächsten Wahl anders aussehen. Ich sehe weithin auch niemanden, der das anders sieht. Die mangelnde Beteiligung ist demokratisch problematisch. Da ist die DATEV allerdings auch nicht die einzig betroffene Institution -> siehe Wahlen zu Versorgungswerken, Sozialwahl, etc.

 

 

Ein unabhängiger Interessent hat so gut wie keine Chance.

Gerade aktuell gilt das auf Grund der mangelnden Beteiligung nicht. Wenn jemand keine 10 Stimmen zur Nominierung zusammenbekommt, darf man schon die Frage stellen, wen er den vertritt...

 

 

Wenn nun ein Vertreter und/oder sogar Mitglied des Vertreterrates um die Ecke kommt und behauptet, er hätte Einfluss dann bitte ich um ein Statement warum denn in der Vergangenheit z. B. die Übermittlung von termingebundenen Daten so oft an Fehlern scheitert, einmal ist keinmal, zweimal ist einmal zu viel und beim dritten Mal sollten Konsequenzen gezogen werden. Wer könnte solche Konsequenzen einleiten? Die Vertreterversammlung? Der Vertreterrat? Der Aufsichtsrat? Falls ja, welche? Veränderungen?

 

Natürlich hat das Konsequenzen. Selbstverständlich haben sich die genannten Gremien die jeweils speziellen Fehlerkonstellationen und darüber hinaus die Prozesse angesehen. 

 

Aus Anwendersicht (VR-Aufgabe) ist dann z.B. das hier das Ergebnis:

 

Marcel_Kruse_0-1709674196405.png

 

 


<Ironie> Das explizite Verbot von Software und IT-Fehlern (auch an die Zulieferer) funktioniert irgendwie nicht... </Ironie>

Vorsitzender des Vertreterrats
Michael-Renz
Experte
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Nachricht 33 von 33
173 Mal angesehen

Lieber Christoph @stbadelmann ,

 

Ich bin überzeugt, dass es überhaupt nur unabhängige Kandidaten gibt. Auch wenn immer wieder „kolportiert“ wird, die Vertreterwahl wäre eine „Listenwahl“.

 

Weder die DATEV-Satzung noch das Genossenschaftsgesetz sieht „Listenwahlverfahren“ für Vertreterwahlen vor. Es sind immer „Personen“ die gewählt werden und nicht ein „Verband“ der dann über eine Liste bestimmt, wer seine („Verbands-„) Interessen vertritt und deshalb nur gewählt werden kann.

 

Demzufolge sind die zu wählenden Personen auch nicht einer „Vereinigung“ verpflichtet und schon garnicht deren „Wasserträger“, sondern sie sind ihrem Gewissen, ihrem genossenschaftlichen Engagement verpflichtet. Und um das erfüllen zu können und zu wollen, sollte man bereit und in der Lage sein, Partikularinteressen (auch solche von „Vereinigungen“)  auszublenden und sein Handeln nach dem genossenschaftlichen Nutzen zu bestimmen.

 

Einzig wichtige Voraussetzung ist, dass man sich die Grundsätze der Genossenschaft als Leitschnur nimmt und selbst prüft, ob man dem gerecht wird. Wenn es dann noch gelingt, andere davon zu überzeugen, dass man im o.a. Sinne „befähigt“ ist und hinsichtlich der Produkte auch weiß, wovon man spricht, werden sich Wähler und Unterstützer finden. Dieses System funktioniert umso besser, je mehr sich daran aktiv und passiv beteiligen. Genau deshalb „Eure Stimme zählt - Jetzt gilts“ 

 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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letzte Antwort am 06.03.2024 07:21:36 von Michael-Renz
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