Hallo Herr Müller, ich bin im Hause für die Unterschriftenrichtlinie verantwortlich. Theoretisch kann nach DIN 5008 auch die Funktion des Unterzeichners in einer Grußformel angegeben werden. Jede Korrespondenz, die vom Vorstand aus geht, wird auf gesondertem Briefpapier und dem Zusatz „Der Vorstand" deutlich kenntlich gemacht. Doch wie sollten Kollegen auf Mitarbeiterebene unterzeichnen? Welchen Mehrwert hat ein Empfänger von der Information, ob jemand z. B. Teamleiter ist? Wie Herr Wielgoß bereits erwähnt, bräuchte der Empfänger letztendlich einen genauen Einblick in unsere Organisationsstrukturen, um erkennen zu können, welche Verantwortlichkeitsebene sich hinter der internen Funktionsbezeichnung verbirgt. Deshalb haben wir in unserer Unterschriftenregelung festgelegt, die Grußformel in der Korrespondenz, dazu gehören auch E-Mails, möglichst schlank zu halten und nur die Zugehörigkeit zur jeweiligen Organisationseinheit zu übermitteln. Die einzigen Ausnahmen hierfür sind Sendungen mit allgemeinen Serviceinformationen und Serienbriefe. Hier entfällt die Angabe der Organisationseinheit. Grundsätzlich werden Postsendungen und E-Mails nur von den dafür berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterzeichnet und verschickt. Dafür gibt es in der DATEV genaue Vorgaben. Mit besten Grüßen Dr. Henning Gulden DATEV eG Zentrale Genossenschaftsfunktionen/ Unternehmenssicherheit
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