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Vermietung und Verpachtung: Werterfassung in Rewe für Übergabe in Anlage V

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letzte Antwort am 09.04.2024 21:17:39 von 314159
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314159
Aufsteiger
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Vielen Dank für die Info.

 

Ich habe die Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung in KAREWE für meine Steuererklärung aktiviert und alle Einstellungen (KOST, Lerndateien, usw.) angepasst.

 

Jedoch vermisse ich eine Info zu der Übergabe der Werte aus KAREWE an die Anlage(n) V. Ich habe in den letzten Jahren in den Anlagen V nur noch Einzelwerte erfasst. Das würde ich mit der neuen Lösung gerne fortführen. Jedoch habe ich keine eindeutige Info gefunden, wie die Einzelwerte an die Anlage V übergeben werden.

 

Meine Vermutung ist, dass die 6-stelligen Konten damit etwas zu tun haben und ich zum Beispiel bei dem Konto 6850 Sonstige Kosten die Einzelwerte in Konten anlegen kann.

Beispiel:

6850 01 Kontogebühren

6850 02 Steuerberater, Anlage V

6850 03 Hausgeldvorauszahlung

6850 04 Hausgeld Nachzahlung/Erstattung(-) Vorjahr

...

 

Liege ich mit der Vermutung richtig, oder ist das noch unklar?

 

Ich würde mein Buchungsverhalten gerne jetzt zum Jahreswechsel entsprechend anpassen, um mir im August zusätzliche Arbeit zu ersparen.

 

 

 

Beiträge von der Idee  Übergabe Rewe in Anlage V - DATEV-Community - 148902  als eignes Thema im Bereich Betriebliches Rechnungswesen abgetrennt, Thementitel angepasst und Kategorien zugeordnet.

Kategorie von @Katharina_Schoenweiss ergänzt

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bodensee
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Wie im drittletzten Post steht im Moment Pilotphase, erst im Sommer 2024 wird das final freigegeben und daher sind noch nicht alle Funktionen nutzbar. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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314159
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Das ist mir bekannt. 

Ich würde mein Buchungsverhalten gerne jetzt zum Jahreswechsel entsprechend anpassen, um mir im August zusätzliche Arbeit zu ersparen.

Wenn ich die genannten Sachverhalte weiterhin auf ein Konto 6850 buche und im Sommer wird dann bekannt gegeben, dass die Sachverhalte für die Einzelerfassung in der Steuererklärung auf unterschiedliche Konten gebucht werden müssen, muss ich mühselig alles wieder anpassen.

 

Es wird doch bestimmt schon einen Plan geben, wie die Einzelwerte ab August 2024 an die Steuererklärung übergeben werden.

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bodensee
Experte
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Ob es den Plan gibt , weiß wohl nur Datev.  Aber vlt. hilft ihr Statement ja bei der Finalisierung , dass dann entsprechend direkt bzw. einzeln gebucht werden kann.  Viel mehr werden Sie befürchte ich werden Sie hier nicht erfahren. Ausser der Produktowner meldet sich hier in der community zu Wort falls es denn den Plan gibt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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rahagena
Meister
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Die sechsstelligen Konten sind eingeführt worden, um Sachverhalte innerhalb des SKRs aufzusplitten, bspw. die Einnahmen auf Geschoss-Ebene, im übrigen werden die Werte wohl laut Formular befüllt, dort steht nichts davon, dass Steuerberatung gesondert auszuweisen ist... Insofern würde es mich wundern, wenn hier mehr gemacht wird, als das FA interessiert. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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314159
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Da scheinen sich die Finanzämter zu unterscheiden. Ich habe es des Öfteren, dass ein Finanzamt eine Aufstellung der umlagefähigen Kosten oder der sonstigen Werbungskosten anfordert, wenn nur ein Gesamtwert erfasst wurde.

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blum
Experte
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Es gibt einen speziellen Kontenrahmen hierfür: hier z. B. der SKR 03 https://www.datev.de/dnlexom/api/content/v01/entity/st9007226103896331_de.pdf?save=False&docId=1025286

 

Dort gibt es für jede Zeile in der Anlag V ein Konto. Über die Kostenstellen werden die Sachverhalte (Zeilen in der Anlage V) dann auf die verschiedenen VuV Objekte aufgeteilt. D. h. ein Konto für z. B. den Schornsteinfeger, dort aber ggf. 10 Kostenstellen für die 10 verschiedenen Anlage V.

 

Es gibt einen BAB und Chefübersicht je Kostenstelle (Anlage V). Mehre Wohnungen können als gesonderte Kost gebucht werden, und dann aber zu einer Anlage V (verschiedene Ebenen) zusammengefasst werden. BWA ist leider nur für die ganze Buchhaltung möglich und es gibt noch keine VuV BWA, sondern nur die EÜR BWA.

 

Im Jahresabschlussteil gibt es dann Auswertzungen auf verschiedenen Ebenen:

- Wohnung (wenn man das möchte; muss aber nicht sein)

- VuV Objekt

- Alle VuV Objekte 

 

Für ein VuV Objekt sieht dass dann wie folgt aus:

 

blum_1-1705303296764.png

 

Dazu gibt es dann noch ein Wertübergabeprotokoll (wie bei allen anderen Steuerarten auch) mit Kontennachweis.:

blum_2-1705303440613.png

 

Wertenachweis kann schon aufgerufen werden, die Weitergabe an die Anlage V ist noch in der Pilotierung.

 

Optimales Szenario (eigene subjektive Meinung):

  • ggf. Faktor 2 Einstellungen für Aufteilungsbuchungen: Grundsteuer für das Objekt wird nach einem festen Schlüssel auf die drei Wohnungen (eigene Kost; ist aber nicht notwendig) aufgeteilt
  • Kontoauszugsmanager (Mandant hat ein spezielles Mietbankkonto über das alle seine Geldbewegungen zu den Anlage V abgewickelt werden)
  • Wiederkehrende Buchungen für die Mieteinnahmen auf Debitoren
  • U-Online werden die Rechnungen hochgeladen und kreditorisch verbucht
  • Lerndatei für Mieteingänge, Grundsteuer und Versicherung
  • Einrichtung des Anlagevermögens mit Hinterlegung der Kost

Dan läuft die Fibu für die VuV ab dem dritten Monat (Lerndateieinträge alle erstellt) monatlich vollautomatisch und die Erstellung der Anlage V am Jahresende ist dann oft nur ein Knopfdruck (bzw. viele Klicks).

 

Achtung: KOST VuV:

blum_4-1705303879634.png

 

 

ist nicht so umfangreich und auch sehr eingeschränkt gegenüber dem "normale" KOST:

 

blum_3-1705303704090.png

So mein erster Eindruck nach dem ersten Test.

 

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Scherraus
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

die Umstellung und Einrichtungen bereits mit dem Jahreswechsel zu machen, sind auch in meinem Fall praxisnaher. Leider wird ein Datev-Seminar Angebot hierzu erst "Ende Januar 2024" angeboten... Für eine evtl. USt-VA Januar ohne DFV wird das dann unter Umständen "sportlich".

 

Bzgl Hausgeld-Abrechnung einer Hausverwaltung (WEG = Wohnungseigentümergesellschaft): 

im Kontenrahmen konnte ich im Aufwandsbereich kein Fibu-Konto für WEG-VZ-Zahlungen (+Abre) finden. Soll dies im Bereich #6850 (SRK04) abgebildet werden? Wie ist der Buchungs-Plan bzgl WEG-Rücklagen-Beträgen (Zuführung, Verbrauch, etc)?

Eine passendes Fibu-Kto im Bereich der Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Vers. usw) konnte ich nicht finden.

Im Bereich "Sonstige Werbungskosten" wäre es dann vermutlich #6850 xx.

 

 

Viele Grüße

K. Scherraus

m_brunzendorf
Fachmann
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Also ich kann mir nicht vorstellen, dass DATEV hier etwas komplett neues "zusammenschraubt" woraus auch Wohngeldabrechnungen erstellt werden können.

 

Es ist - meiner Meinung nach - ja nochmal ein wesentlich größerer Schritt, aus einer V+V Buchhaltung, um die es hier (mit oder ohne USt) geht, eine Anlage V zu bestücken oder komplette Wohngeldabrechnungen zu erstellen. Ich glaube nicht, dass DATEV dafür freie Programmiererzeit hat.

 

Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.

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Scherraus
Einsteiger
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@m_brunzendorf 

 

evtl. ein Missverständnis...

 

meine Frage bezieht sich auf --> wie in der Vermieter-Fibu die an die WEG monatl. bezahlte VZ oder jährliche Abrechnung verbucht werden soll. Also welches Fibu-Konto hierfür vorgesehen ist.

 

In den Werbungskosten der V/V habe ich die Möglichkeit es unter "GrdSt, Straßenrein, usw" als Gesamtsumme einzugeben oder unter "Verwaltungskosten, Sonstiges"; 

 

Es gibt z Bsp lt dem Kontenplan verschiedene Fibu-Konten für Erhaltungsaufwand der auf mehrere Jahre verteilt wurde... 

vielleicht hat DATEV sich ja auch für Hausgeld, Rücklagen usw fibu-technisch was vorgesehen.

 

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dtx
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@m_brunzendorf 

 

Wenn schon, würde ein StB sich um die steuerlichen Verpflichtungen einer Hausverwaltung kümmern und nicht deren Arbeit erledigen. Denn er müßte dann auch mit den einzelnen Eigentümern kommunizieren sowie zur Beantwortung etwaiger Fragen an den Versammlungen teilnehmen. Die besondere Natur der WEG-Abrechnung (§28 WEG) käme noch dazu.

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Alexander_Worch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @314159

 

es freut uns zu hören, dass Sie die neue Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung aktiviert haben. Zum Thema der Wertübergabe kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

 

Die Schnittstelle von Kanzlei-Rechnungswesen in die Anlage V der Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2023 befindet sich noch bis voraussichtlich August 2024 in der Pilotierung.

Für den Veranlagungszeitraum 2023 können aus Kanzlei-Rechnungswesen nur Summenwerte in die Anlage V übergeben werden.

Grund hierfür sind die umfangreichen Änderungen innerhalb der Anlage V für den Veranlagungszeitraum 2023. Es ist z.B. für den Veranlagungszeitraum 2023 eine neue Anlage V-FeWo für die Erfassung von Angaben zu Ferienwohnungen und kurzfristig vermieteten Wohnungen dazugekommen und die Angaben zu Anteilen an Ankünften und Andere Einkünfte wurden in eine neue Anlage V-Sonstige ausgelagert.

 

Die Entwicklung arbeitet daran, dass für die folgenden Veranlagungszeiträume (ab 2024) eine detailliertere Übernahme möglich sein wird.

 

Mit freundlichem Gruß Alexander Worch
Product Owner im Bereich ESt & Feststellungen | DATEV eG
ccalfha
Beginner
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Jahresanfang, wir würden gerne mit dem Branchenpaket V+V starten, um - womöglich erste positive - Erfahrungen zu machen, ob es sich lohnt von unserer bisherigen Rechnungslegung zu wechseln. Aber leider gibt es aktuell wenig Hilfe seitens der DATEV. Die wirklich wichtigen Sachverhalte, wie die aufgeworfene Frage der Behandlung von Vorauszahlungen für das Hausgeld, Zuführungen zu Rücklagen zu Erhaltungsaufwendungen werden nirgends beantwortet. 

 

Ich habe bereits an anderer Stelle weitere Sachverhalte aufgeworfen, wofür ich m. E. nirgends Hilfen oder Buchungsempfehlungen im Rahmen dieses Branchenpakets finden kann. 

 

Es ist m. E. sehr wichtig, dass wir hier seitens der DATEV zeitnah mehr erfahren können. Angesichts der anstehenden Initialarbeiten ist das Risiko hier unnütze Zeit zu investieren, die sich am Ende nicht lohnt, doch sehr groß.  

 

Hoffe, ich finde hier Zustimmung

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wwinkelhausen
Fachmann
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Ich hab das Lernvideo noch nicht gesehen, wird es da nicht erläutert?

Dinosaurier
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wwinkelhausen
Fachmann
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In einem Thread in der community hab ich gelesen, dass die Instandhaltungsrücklage über ein Geldkonto abgebildet werden solle und die Hausgeldzahlungen auf Verwaltungskosten, von da bucht man dann um, wenn die Abrechnung vorliegt, so dass zum Schluss auf Verwaltung nur noch die Gebühren von der Hausverwaltung stehen bleiben. In der Praxis wird es davon abhängen, wo man bisher die Zahlungen ausgewiesen hat, ich habe die noch nie umgegliedert und werde da jetzt auch nicht mit anfangen.

Dinosaurier
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ccalfha
Beginner
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Hallo Herr Winkelmann,

 

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. 

 

Im letzten Jahr hatte ich gehofft, das die DATEV bei der speziellen Branchenlösung V+V (ich bezeichne diese Branchenlösung lieber als Branchenlösung Anlage V), dem Kontenrahmen SKR04 Wohnungswirtschaft folgen würde. Deshalb hatte ich damals bereits meinen Kontenplan für die V+V für die Perioden 2022/2023 auf diesen SKR04-WW angepasst. Leider folgt der "Pilot"-Kontenrahmen diesem sehr guten Kontenrahmen in weiten Teilen nicht, was äußerst schade ist. Mit diesem SKR04-WW wären all diese Fragen gelöst, aber unter Zuhilfenahme des "Pilot"-Kontenrahmen eben nicht.

 

Und ob dann die Sachverhalte letztlich in der Anlage V landen werden, ist m. E. fraglich. Und deshalb habe ich leider diese Sachverhalte hier aufgeworfen, in der Hoffnung, dass sich der eine oder andere "Produkteigentümer" oder "Pilot" hier zu Wort meldet.

 

Wie schlecht die bisherigen Informationen der DATEV sind, können Sie auch an folgendem Beispiel erkennen. In der Anlage V sollten in den Zeile 8/Feld 54 eine Angabe "Gesamtwohnfläche", Feld 55 davon eigengenutzt etc., in Zeile 10 Anzahl der Wohneinheiten bzw. Wohnfläche je nach Etagen eingetragen werden. Diese Werte könnte man wunderbar in der Kontenklasse 9 (SKR04) unter den statistischen Kennzahlen (9106 ff) erfassen. So habe ich dass bisher jedenfalls gemacht. Hier erwartet also die Anlage V bis zu 13 Werte, was m. E. schon erwähnenswert wäre, wie man das mit dem "Pilot"-Kontenrahmen machen sollte. Aber ich habe bisher noch nichts dergleichen finden können. 

 

Es wäre aber m. E. mehr als überfällig, wenn zu Beginn eines Abrechnungszeitraum diese Fragen bereits geklärt wären. Finden Sie nicht auch? Ich gebe aber die Hoffnung noch nicht auf, dass ein DATEV-Productowner sich dazu äußert. 

 

In Erwartung der Dinge verbleibe ich mit den besten Grüßen.

 

 

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ccalfha
Beginner
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Nachtrag: Ich bitte um Beachtung

 

Besonderheiten Mieteinnahmen im Kontenrahmen:

Im Bereich der (Miet-) Einnahmen ist eine Aufteilung nach Geschossen für Wohnungen und andere Räume ab dem Veranlagungszeitraum 2023 nicht mehr erforderlich. Die Konten für die einzelnen Geschosse sind deshalb in den Kontenrahmen 2024 nicht mehr enthalten. (Mitteilung der DATEV).

 

Sehr wohl sind aber nach wie vor Angaben über Wohnfläche bei Wohnnutzung und Nutzfläche bei anderen Objekten anzugeben, die buchhalterisch in der Kontenklasse 9 erfasst werden könnten, falls eine Überleitung in die Anlage V möglich ist.  

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dirks
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Sehr geehrter Herr Wwinkelhausen,
ich buche die monatlichen Hausgeldzahlungen an die Hausverwaltung kreditorisch (Opos). Am Jahresende löse ich die Hausgeldzahlungen wieder auf, indem ich den Wirtschaftsplan einbuche. 
MfG Angelika Dirks

AnnaLoose
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Hallo, 

muss ich noch spezielle Einstellungen vornehmen, um in den Auswertungen die einzelnen Anlagen V auswählen zu können?

Ich habe alle Kostenstellen entsprechend eingerichtet und bereits für Januar und Februar 2024 bebucht, leider erscheint bei mir nur eine Gesamtansicht. 

 

 

AnnaLoose_0-1712224539211.png

 

Wir sind Teilnehmer der Pilotierungsphase.

 

Vielen Dank für eventuelle Hilfe

 

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314159
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Nachricht 20 von 20
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@AnnaLoose  schrieb:

Hallo, 

muss ich noch spezielle Einstellungen vornehmen, um in den Auswertungen die einzelnen Anlagen V auswählen zu können?

 


Hast du schon die Hierarchie verwaltet?

Hierarchie verwalten

Das war bei mir der fehlende Schritt, um die Ansicht in Jahresabschluss entwickeln auszuwählen.

314159_0-1712690249473.png

 

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letzte Antwort am 09.04.2024 21:17:39 von 314159
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