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Übergabe Rewe in Anlage V

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letzte Antwort am 13.01.2024 21:28:24 von Dirk_Jendritzki
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LifeSteuerberatung
Beginner
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Insbesondere bei steuerpflichtiger Vermietung (Geschäftshäuser/Ferienimmobilien) wird die Buchführung der Vermietung in Rewe erfasst. Diese kann anschließend jedoch nicht in Anlage V übergeben werden. Es wäre schön, wenn dies funktionieren würde, da ja an sich alle Informationen für die einzelnen Felder vorliegen. Eine Darstellung über MeineSteuern wäre in diesen Fällen nicht möglich.

Status: Offen
7 Kommentare
freiburgersteuermann
Fortgeschrittener
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Das ist mal wieder ein schönes Beispiel für die Probleme, die jemand bekommt, wenn er bucht, obwohl er nicht buchführungspflichtig ist.

 

Deshalb mal wieder meine Bitte an die Entwickler, dass KLARTAX, Meine Steuern, Dokumentenmanagement DMS, Unternehmen online und Buchhaltung zusammenfinden müssen.

 

Wir könnten uns bei der Entwicklung von der klassischen Buchungszeile mit Steuerschlüssel, Gegenkonto und Konto lösen. Meines Erachtens wären die Informationen direkt am Beleg sinnvoller.

 

Ein Beispiel:

 

Rechnung für eine Dachreparatur. Leistungs-, Rechnungs- und Eingangsdatum im November, Zahlung im Folgejahr im Januar.

 

Das Haus ist im Eigentum des Ehemanns unserer Mandanten. Diese wohnen selbst im vierten Obergeschoss. Die Ehefrau hat dort ein häusliches Arbeitszimmer für ihre angestellte Tätigkeit. Der Ehemann betreibt im dritten Geschoss sein Ingenieurbüro. Das zweite Geschoss ist als Wohnung, das erste als Arztpraxis und das Erdgeschoss als Friseursalon mit Option zur Umsatzsteuer vermietet.

 

Bisherige Lösung:

 

Wir richten eine Buchführung ein, obwohl der Freiberufler nicht buchführungspflichtig ist. Anders bekommen wir keine Umsatzsteuervoranmeldung. Die Mieteingänge buchen wir als Privateinlage mit Umsatzsteuer. Jede Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung ist deshalb teilweise privater Grundstücksaufwand. Die Rechnung der Dachreparatur buchen wir mit dem Anteil für das Büro Aufwand plus Vorsteuer an Kreditor, damit die Vorsteuer im richtigen Jahr geltend gemacht wird. Bei Zahlung löst sich die Verbindlichkeit auf. In der Überschussrechnung wird ein Posten beim Wareneinsatz für die Zunahme der Verbindlichkeiten negativ ausgewiesen, da die Zahlung im Jahr der Rechnungsstellung nicht erfolgt ist, jedoch der Aufwand gebucht wurde. Dies führt zu Rückfragen des Finanzamts, da der Ingenieur keinen Wareneinsatz hat und dieser nun negativ ist.

 

Also buchen wir die Rechnung besser nicht, sondern nur die Zahlung anteilig für das Büro und hoffen, dass wir sie dennoch für die Umsatzsteuererklärung wieder finden und die Vorsteuer dann anteilig im Jahr der Rechnung für das Büro und den Salon geltend machen. Irgendwie müssen wir auch sicherstellen, dass sie für die Vermietung und das häusliche Arbeitszimmer im Jahr der Zahlung angesetzt wird. Wenn die Abschlusszahlung der Umsatzsteuerjahreserklärung an das oder von dem Finanzamt erfolgt, müssten wir auch noch berücksichtigen, dass die Umsatz- und Vorsteuer aus der Anlage V darin enthalten ist und dies beim Buchungssatz korrigieren.

 

Gewünschte Lösung:

 

Wir richten Belege und Bank (Kombination von KLARTAX, Meine Steuern und Unternehmen online) ein, aber kein Rechnungswesen weil wir keine Buchhaltung brauchen. Mit Unternehmen online kann unser Mandant alle Vorgänge in seinem Haus und seinem Büro steuern, Zahlungen erledigen und Zahlungseingänge seiner Kunden überwachen. Auch für die Nebenkostenabrechnung mit den Mieter hat er alle Daten griffbereit.

 

Die Rechnung der Dachreparatur wird, wenn sie bearbeitet wird, anteilig der Umsatzsteuervoranmeldung für November dem Feld Vorsteuer zugeordnet. Die Zahlung wird anteilig den Anlagen EÜR, N und V für das Jahr der Zahlung zugeordnet. Der Aufteilungsschlüssel ist bekannt, da er in den Stammdaten, respektive der Anlage V mit den Quadratmetern erfasst ist.

 

Da die Handwerker eine Position mangelhaft ausgeführt hatten, zahlt unser Mandant etwas weniger als den Rechnungsbetrag und markiert den Beleg als vollständig gezahlt. Das Programm erkennt nun, dass es eine Berichtigung der Vorsteuer veranlassen muss und tut dies automatisch.

 

Natürlich wird auch die Abbuchung der Umsatzsteuervoranmeldung durch das Finanzamt vom System zutreffend unter Berücksichtigung der 10-Tage-Regel den Anlagen EÜR und V zugeordnet, ebenso die Umsatzsteuerjahreserklärung.

 

Erweiterung des Beispiels:

 

Die Mieter der Wohnung ziehen aus und unser Mandant beginnt in diesen Räumen eine gewerbliche Tätigkeit. Seine bisherige freiberufliche Tätigkeit behält er bei und mit der neuen wird er buchführungspflichtig. Nun setzen wir ihm auf das schon vorhandene System noch eine Buchführung mit Buchungssätzen obendrauf und übermitteln die elektronische Bilanz.

Gelöschter Nutzer
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Mit der ESt-Belegbuchung ist es möglich, die Werte aus KAREWE an die Einkommensteuererklärung zu übergeben. Die genaue Vorgehensweise wird in diversen LEXInform-Dokumenten beschrieben. Optimal ist das ganze aber nicht, da man die jeweiligen Konten selber der entsprechenden Zeile zuordnen muss. Das ist zwar eine einmalige Sache, muss aber auch dauerhaft gepflegt werden, wenn sich Änderungen in den Kontenrahmen ergeben.

Hinzu kommt, dass die Verbindung zu Meine Steuern fehlt. Wenn demnächst die Nachdigal möglich ist, muss geschaut werden, ob auch ohne Umwege Belege aus KAREWE oder dem Einkommensteuerprogramm direkt an das Finanzamt übermittelt werden können bzw. wie das ganze überhaupt gestaltet wird. 

 

Einen interessanten Vorschlag hat bereits @freiburgersteuermann gemacht.

 

Wenn man in Meine Steuern auch, wie in Klartax, die Bankkontoumsätze abrufen könnte, der Mandant/Steuerberater dort Belege zu den Umsätzen zuordnet und die Umsätze inkl. des jeweiligen Belegs einer Zeile (nicht nur im ESt-Programm sondern in allen Steuerprogrammen) zugeordnet wird, stelle ich mir z.B. Anlagen V sehr entspannt vor. Eine Idea dazu ist auch schon vorhanden.

 

 

bodensee
Experte
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Herr Lemmler, hat einen schönen Praxisfall im Bereich V+V geschildert. Die Haushaltsnahen Dienstleisutngen Handwerkerrechnung der Dachrep. hat er sicherlich aus Vereinfachungsgründen unterschlagen. 

 

Da hier die Rechnung des Privatanteils ja nochmals in Arbeits und Warenleistung unterschieden werden muss, aber auch hier das gleiche Dilemma. Rg. bezahlt wann ? Mit oder ohne Abzug. 

 

Hier ließe sich der workflow von Datev - gerne ohne Klartax- deutlich verbessern und verschlanken. 

 

Vermutlich in Zukunft alles der KI geschuldet. 

w_paul
Erfahrener
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Bei ESt-Belegbuchung werden doch nur Nettobeträge übergeben oder? 

Ich wünsche mir auch eine Schnittstelle zur V&V

DATEV-Mitarbeiter
Miriam_Heinritzi
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

wir können den Wunsch nach einer Schnittstelle zur Anlage V gut nachvollziehen. 

 

Mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 12.4 (Service-Release, Jahreswechsel-Version, Bereitstellung 29.12.2023) wurde die neue Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung freigeben. Die Schnittstelle von Kanzlei-Rechnungswesen zur Anlage V in den Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2023 befindet sich aktuell noch in der Pilotphase. Die Freigabe ist für den Sommer 2024 geplant.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: DATEV Vermietung und Verpachtung

 

Der Status der Idea wird auf "Umsetzung geplant" aktualisiert.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Miriam Heinritzi

DATEV eG

DATEV-Mitarbeiter
Jennifer_Karl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Umsetzung geplant
 
Community Manager
Dirk_Jendritzki
Community Manager
Community Manager
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