Hallo Herr Bernhard, entschuldigen Sie unser Schweigen... Zu Ihrer Frage bezüglich der Festschreibung: Die buchungsrelevanten Belege werden programmseitig bei E-Mail Versand oder bei der Bereitstellung an Belege online festgeschrieben. Der Zeitpunkt dieser für buchungsrelevante Belege notwendigen Festschreibung ist im Rechnungsausgangsjournal dokumentiert. Dieses Rechnungsausgangsjournal müsste sich der Mandant exportieren und aufbewahren. Dazu kann er diesen Prozess in einer Verfahrensdokumentation festhalten, um die Ordnungsmäßigkeit dieses Vorgehens zu bestätigen. Softwareseitig ist damit der Festschreibeprozess abgedeckt. Aufbewahrung der nicht buchungsrelevanten Belege: Die nicht buchungsrelevanten Belege (Angebote, Lieferscheine, etc.) müssen auf anderem Wege exportiert werden, sollten diese die Voraussetzungen für eine Aufbewahrungspflicht aufweisen. Hierzu haben Sie bereits Auskunft vom DATEV-Service erhalten. Leider kann hier noch kein anderer Weg angeboten werden. Für das rechnungserstellende System gilt gemäß GoBD die gleiche Aufbewahrungsdauer wie für die damit erstellten Belege, um jederzeitige Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Alternativ sind alle Daten zu migrieren und in einem anderen System elektronisch auswertbar aufzubewahren. Falls Sie dazu noch weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte erneut beim DATEV-Programmservice und verweisen sie gerne auf mich. Mit freundlichen Grüßen Sarina Schug DATEV eG
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