Liebe Community, die nächste größere gesetzliche Änderung steht voraussichtlich zum 01.07.2023 für die Lohnabrechnung an. Wir informieren Euch heute frühzeitig über das Pflegeunterstützung- und Entlastungsgesetz (PUEG) , da einige Vorbereitungen notwendig werden. ⚠️Es liegt derzeit nur der Regierungsentwurf vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Die vorgesehenen Inhalte können sich bis zum vollständigen Inkrafttreten des Gesetzes zum Juli 2023 jederzeit noch ändern. Das Gesetz sieht eine stufenweise Senkung des AN-Zusatzbeitrags ab dem 2. Kind vor. Deshalb sind die Nachweise über die Anzahl der Kinder und deren Alter bei den Arbeitnehmern rechtzeitig anzufordern. Die Nachweise und die Erfassung der Kinderdaten sind Voraussetzung, dass der entsprechende Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab 01.07.2023 berechnet werden kann. Der Gesetzgeber plant für alle vor dem 01.07.2023 geborenen Kinder eine Übergangsfrist bis 31.12.2023. Wenn Nachweise bis 31.12.2023 vorgelegt werden, kann der ermäßigte Beitragssatz zur Pflegeversicherung über eine Nachberechnung auch rückwirkend ab 01.07.2023 berücksichtigt werden. Für alle ab dem 01.07.2023 geborenen Kinder muss der Nachweis innerhalb von 3 Monaten ab Geburt erbracht werden, damit der ermäßigte Beitragssatz rückwirkend ab dem Tag der Geburt berücksichtigt werden kann. Zur Unterstützung stehen Euch folgende Informationen zur Verfügung: Am 26.04.2023 haben wir einen Infoservice LODAS und Lohn und Gehalt mit den aktuellen Informationen versendet: Infoservice LODAS Infoservice Lohn und Gehalt Im Dokument 1026887 - Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) - Hintergrund sowie in den künftigen Ausgaben des Infoservice informieren wir Euch weiterhin über den aktuellen Stand. Die Besonderheiten für das Bundesland Sachsen prüfen und ergänzen wir zeitnah. Bitte beachtet, dass sich durch das kurzfristige und noch offene Gesetzgebungsverfahren weitere technische Unterstützungsmöglichkeiten aktuell noch in Prüfung befinden. Um Euch vorab bei der Information Ihrer Mandanten und deren Arbeitnehmer sowie beim Einholen der erforderlichen Unterlagen zu unterstützen, haben wir zwei Musteranschreiben erstellt. Arbeitnehmer können damit die Unterlagen z.B. per E-Mail an Euch bzw. den Arbeitgeber senden. Die Musteranschreiben sind im oben genannten Dokument verlinkt. Programmlösungen LODAS In LODAS können die Kinderdaten bereits - inklusive Geburtsdatum - unter Personaldaten | Kinderdaten | Angaben zu Kindern erfasst werden. Lohn und Gehalt Mit den nächsten Programmversionen von Lohn und Gehalt wird das PUEG umgesetzt. Folgende Versionen sind geplant: Lohn und Gehalt 12.32 (Service-Release, voraussichtlich 17.05.2023) Lohn und Gehalt 12.34 (Service-Release, voraussichtlich 15.06.2023) Mit dem Service-Release 12.32 (voraussichtlich 17.05.2023) gibt es für PUEG neue Erfassungsfelder in der Kinderverwaltung. Bitte plant die Installation der neuen Programmversionen von LODAS und Lohn und Gehalt rechtzeitig vor der Juli-Abrechnung ein. Ausblick Für LODAS und Lohn und Gehalt ist ein Prüf- und Erfassungsdialog auf Mandantenebene geplant, in dem können die Kinderdaten mitarbeiterübergreifend erfasst werden. Außerdem prüfen wir, wie wir Euch insgesamt rund um den Prozess zur Erfassung der Kinderdaten bestmöglich unterstützen können (z.B. mit Personaldaten und Personalfragebögen).
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