Unsere Mandantin, ein Friseur-Meisterin, hat erstmalig KUG beantragt.
Jetzt erhalten wir die Stundenaufzeichnung mit Arbeitszeit 10:00 - 19:00 Uhr.
Pause 6:00, AZ 3:00. Soll-AZ 8:00. KUG 5:00.
- Die Arbeitnehmer waren teilweise komplett den Tag auf der Arbeit, und haben auf Kundschaft gewartet.
Gilt dies überhaupt als KUG, wenn der AN den ganzen Tag auf der Arbeit ist?
- An andere Tagen nur zu den Terminen und dann wieder gegangen.
Ist es zulässig, 10:00 - 11:30 und dann wieder 17:00 - 18:30 zu arbeiten?
Mehrere Stundenaufzeichnungen für einen Tag zu erstellen?
Hallo,
rechtlich können wir hierzu nicht beraten.
Wenden Sie sich zur Klärung der KUG-Abrechnung an die Bundesagentur für Arbeit.