Hallo, durch eine kleine Unternehmensanalyse haben wir festgestellt, dass wir bei einigen Mandaten noch keinen Bankübertrag haben. Wir haben üblicher Weise den Bankübertrag per RZ-Bankinfo oder den Mandanteneigenen HBCi/PIN/TAN Zugang genutzt. Dafür haben wir die Daten im Zahlungsverkehr geschlüsselt, um stets einen automatischen Abruf zu erhalten. Da wir möglichst Kosten für den Mandanten vermeiden möchten, haben wir den HBCI Zugang empfehlen, jedoch ist es manch einem Mandanten zu Transparent und möchte wenn dann für den Steuerberater einen eigenen eingeschränkten Zugang haben. Mein aktueller Kenntnisstand ist, dass der Mandant ein Bankeigenes Formular ausfüllen und im gleichen Zuge der Steuerberater als Bevollmächtigter bei der Bank anwesend sein muss, um sich als Bevollmächtiger zu authentifizieren. Wir hatten versucht, durch eine eigene Vollmacht und unseren HR Auszug (Partnerschaftsgesellschaft) genau das zu umgehen, jedoch MUSS der HBCI Zugang Personenbezogen sein. Die Probleme liegen damit auf der Hand. Das mag zwar für den Mandanten höchstwahrscheinlich am Kostengünstigsten sein, jedoch für uns als Kanzlei in keiner Weise praktikabel. Der bevollmächtigte Steuerberater kann nicht von Bank zu Bank rennen, um sich zu authentifizieren. Wie regelt ihr das? Gibt es einen besseren Weg? Können wir etwas ändern, um genau jenes Problem mit den Banken zu umgehen? Beste Grüße Eric
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