Hallo Community, seit gestern Abend, 20.01.2022, steht das Service-Release 11.82 von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort per DFÜ bereit. Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung finden Sie hier. Mit dieser Version werden die Verlängerungen bzgl. Kurzarbeit berücksichtigt. Für Kug gilt: Gestaffelte Erhöhung der Leistungssätze 50 Prozent Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (bisher 100 Prozent) und Weitere 50 Prozent Erstattung der SV-Beiträge bei Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildung Für Saison-Kug gilt bei der Erstattung der SV-Beiträge: 50 Prozent pauschale Erstattung der SV-Beiträge (entspricht 18,8 % des fiktiven Entgelts) (gilt auch für Angestellte) Zusätzlich Erstattung der übrigen SV-Beiträge gemäß § 102 Abs. 4 SGB III (gilt nicht für Angestellte) Weitere 50 Prozent Erstattung SV-Beiträge, wenn Teilnahme an geförderter beruflicher Weiterbildung (gilt auch für Angestellte) Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1021894 - "Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick" Folgende Fehler werden mit dieser Version bereinigt: LN01451 in verschiedenen Situationen Seit Lohn und Gehalt 11.8 wird die Programm-Meldung LN01451 in verschiedenen Situationen ausgegeben. Die Ursachen zu dieser Meldung wurden mit der Version 11.82 bereinigt. In welchen Konstellationen der Fehler ausgegeben wurde, finden Sie im Dokument 1023053 - "LN01451 in verschiedenen Situationen in Lohn und Gehalt" Mitarbeiter-Schnellerfassung: Wechsel freiwillig Versicherter zu geringfügig beschäftigtem Mitarbeiter Seit Lohn und Gehalt 11.8 kann bei einem Wechsel eines freiwillig versicherten zu einem geringfügig beschäftigen Mitarbeiter die gesetzliche Krankenkasse in der Mitarbeiter-Schnellerfassung nicht erfasst werden, da das Feld ausgegraut war. Mit dieser Version kann auch in der Schnellerfassung wieder die Krankenkasse erfasst werden. LN27544 bei DEÜV-Meldungen für geringfügig Beschäftigte Wenn die Steuernummer des Arbeitgebers im falschen Format in Lohn und Gehalt erfasst ist, wird seit Lohn und Gehalt 11.8 bei Erstellung einer DEÜV-Meldung für geringfügig Beschäftigte die Meldung LN27544 im Verarbeitungsprotokoll ausgegeben. Die DEÜV-Meldung kann in der Folge nicht erstellt werden. Mit Lohn und Gehalt 11.82 wird diese Meldung im Verarbeitungsprotokoll zu einem Hinweis. Dadurch wird die DEÜV-Meldung (ohne Arbeitgeber-Steuernummer) erstellt. Wenn die Steuernummer in Lohn und Gehalt im korrekten Format erfasst wird, wird sie auf der DEÜV-Meldung ausgegeben und der Hinweis entfällt. LN16441 und LN06644 bei Stornierung und Neuerstellung von AAG-Anträgen für privat Krankenversicherte Seit Lohn und Gehalt 11.8 werden mit der Abrechnung AAG-Anträge für privat krankenversicherte Arbeitnehmer storniert und wertgleich neu erstellt. Mit Lohn und Gehalt 11.82 wird dieser Fehler behoben. Weitere Informationen dazu im Dokument 1023061 - "LN16441/ LN06644 bei Stornierung und Neuerstellung von AAG-Anträgen in Lohn und Gehalt" LN13834 bei Erstellung eines A1-Antrags für Portugal Seit Lohn und Gehalt 11.8 können keine A1-Anträge für den Mitgliedsstaat Portugal erstellt werden. Ab der Version 11.82 kann die A1-Bescheinigung auch für diesen Mitgliedsstaat wieder erfolgreich erstellt werden. Monatsabschluss bleibt bei Erstellung des digitalen Lohnnachweises stehen Wenn der digitale Lohnnachweis mit dem Monatsabschluss erstellt wird, kann es in bestimmten Fällen vorkommen, dass der Monatsabschluss seit Lohn und Gehalt 11.8 an folgender Stelle stehen bleibt und nicht abgeschlossen wird: „Lohnnachweise erstellen. Storniere Ergebnisse aus vorheriger Verarbeitung“ Mit Lohn und Gehalt 11.82 wird dieser Fehler behoben, der Monatsabschluss läuft weiter. Aus aktuellem Anlass habe ich noch folgende weitere Informationen: Mögliche Kug-Korrekturen für 2020 durchführen - Sichern Sie bitte jetzt! Aufgrund der Dringlichkeit vor dem Monatsabschluss 01/2022 möchte ich auch nochmal auf diesen Thread/Beitrag und das Dokument 1023064 - „Kug-Korrekturen für 2020 durchführen“ hinweisen. Bitte sichern Sie unbedingt die Daten vor dem Monatsabschluss 01/2022! Änderungen zur Datenübermittlung Betriebsdatenpflege ab dem 01.01.2022 Mit der Jahreswechselversion wurden aufgrund der Anforderung der Bundesagentur für Arbeit einige Plausibilitätsprüfungen in Lohn und Gehalt 11.8 umgesetzt. Bei einigen Prüfungen ist ggf. eine manuelle Bestätigung der Daten notwendig. Die Meldungen müssen darüber hinaus durch neue Meldegründe unterschieden werden: Änderung Betriebsdaten Bei Änderungen in den meldepflichtigen Betriebsdaten wird die Meldung der Betriebsdaten automatisch beim Monatsabschluss ausgelöst und der Meldegrund automatisch gesetzt. Aktueller Stand Betriebsdaten Wenn der aktuelle Stand der Betriebsdaten durch die Meldestelle abgefragt wird, müssen die vorhandenen Betriebsdaten manuell über das Menü unter Abrechnung | DÜ Betriebsdatenpflege mit dem entsprechenden Meldegrund versendet werden. Neuer Dienstleister/Neue Abrechnungssoftware Wenn das Lohnabrechnungsprogramm gewechselt wird, müssen die vorhandenen Betriebsdaten manuell über das Menü unter Abrechnung | DÜ Betriebsdatenpflege mit dem entsprechenden Meldegrund versendet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Dokument 9219343 - "Datenübermittlung Betriebsdatenpflege" Tipps & Tricks in Lohn und Gehalt Kennen Sie schon unsere Tipps & Tricks-Seite in Lohn und Gehalt? Diese finden Sie auf Mandantenebene im Übersichtsbaum. Diese wird regelmäßig mit aktuellen Themen/Informationen und Medien wie Hilfe-Bots oder Hilfe-Videos aktualisiert.
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