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Neues Service-Release: Lohn und Gehalt 11.82 steht bereit

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letzte Antwort am 15.02.2022 12:08:35 von partypapst
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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 32
1747 Mal angesehen

Hallo Community,

 

seit gestern Abend, 20.01.2022, steht das Service-Release 11.82 von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort per DFÜ bereit.
Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung finden Sie hier.

 

Mit dieser Version werden die Verlängerungen bzgl. Kurzarbeit berücksichtigt.

Für Kug gilt:

  • Gestaffelte Erhöhung der Leistungssätze
  • 50 Prozent Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (bisher 100 Prozent) und
  • Weitere 50 Prozent Erstattung der SV-Beiträge bei Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildung


Für Saison-Kug gilt bei der Erstattung der SV-Beiträge:

  • 50 Prozent pauschale Erstattung der SV-Beiträge (entspricht 18,8 % des fiktiven Entgelts) (gilt auch für Angestellte)

  • Zusätzlich Erstattung der übrigen SV-Beiträge gemäß § 102 Abs. 4 SGB III (gilt nicht für Angestellte)

  • Weitere 50 Prozent Erstattung SV-Beiträge, wenn Teilnahme an geförderter beruflicher Weiterbildung (gilt auch für Angestellte)

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1021894 - "Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick" 



Folgende Fehler werden mit dieser Version bereinigt:

 

  • LN01451 in verschiedenen Situationen
    Seit Lohn und Gehalt 11.8 wird die Programm-Meldung LN01451 in verschiedenen Situationen ausgegeben. Die Ursachen zu dieser Meldung wurden mit der Version 11.82 bereinigt.
    In welchen Konstellationen der Fehler ausgegeben wurde, finden Sie im Dokument 1023053 - "LN01451 in verschiedenen Situationen in Lohn und Gehalt"


  • Mitarbeiter-Schnellerfassung: Wechsel freiwillig Versicherter zu geringfügig beschäftigtem Mitarbeiter
    Seit Lohn und Gehalt 11.8 kann bei einem Wechsel eines freiwillig versicherten zu einem geringfügig beschäftigen Mitarbeiter die gesetzliche Krankenkasse in der Mitarbeiter-Schnellerfassung nicht erfasst werden, da das Feld ausgegraut war.
    Mit dieser Version kann auch in der Schnellerfassung wieder die Krankenkasse erfasst werden.


  • LN27544 bei DEÜV-Meldungen für geringfügig Beschäftigte
    Wenn die Steuernummer des Arbeitgebers im falschen Format in Lohn und Gehalt erfasst ist, wird seit Lohn und Gehalt 11.8 bei Erstellung einer DEÜV-Meldung für geringfügig Beschäftigte die Meldung LN27544 im Verarbeitungsprotokoll ausgegeben. Die DEÜV-Meldung kann in der Folge nicht erstellt werden.
    Mit Lohn und Gehalt 11.82 wird diese Meldung im Verarbeitungsprotokoll zu einem Hinweis.
    Dadurch wird die DEÜV-Meldung (ohne Arbeitgeber-Steuernummer) erstellt.
    Wenn die Steuernummer in Lohn und Gehalt im korrekten Format erfasst wird, wird sie auf der DEÜV-Meldung ausgegeben und der Hinweis entfällt.


  • LN16441 und LN06644 bei Stornierung und Neuerstellung von AAG-Anträgen für privat Krankenversicherte
    Seit Lohn und Gehalt 11.8 werden mit der Abrechnung AAG-Anträge für privat krankenversicherte Arbeitnehmer storniert und wertgleich neu erstellt.
    Mit Lohn und Gehalt 11.82 wird dieser Fehler behoben.
    Weitere Informationen dazu im Dokument 1023061 - "LN16441/ LN06644 bei Stornierung und Neuerstellung von AAG-Anträgen in Lohn und Gehalt"


  • LN13834 bei Erstellung eines A1-Antrags für Portugal
    Seit Lohn und Gehalt 11.8 können keine A1-Anträge für den Mitgliedsstaat Portugal erstellt werden. Ab der Version 11.82 kann die A1-Bescheinigung auch für diesen Mitgliedsstaat wieder erfolgreich erstellt werden.


  • Monatsabschluss bleibt bei Erstellung des digitalen Lohnnachweises stehen
    Wenn der digitale Lohnnachweis mit dem Monatsabschluss erstellt wird, kann es in bestimmten Fällen vorkommen, dass der Monatsabschluss seit Lohn und Gehalt 11.8 an folgender Stelle stehen bleibt und nicht abgeschlossen wird:
    „Lohnnachweise erstellen. Storniere Ergebnisse aus vorheriger Verarbeitung“
    Mit Lohn und Gehalt 11.82 wird dieser Fehler behoben, der Monatsabschluss läuft weiter.



Aus aktuellem Anlass habe ich noch folgende weitere Informationen:

  • Mögliche Kug-Korrekturen für 2020 durchführen - Sichern Sie bitte jetzt!
    Aufgrund der Dringlichkeit vor dem Monatsabschluss 01/2022 möchte ich auch nochmal auf diesen Thread/Beitrag und das Dokument 1023064 - „Kug-Korrekturen für 2020 durchführen“ hinweisen.
    Bitte sichern Sie unbedingt die Daten vor dem Monatsabschluss 01/2022!


  • Änderungen zur Datenübermittlung Betriebsdatenpflege ab dem 01.01.2022
    Mit der Jahreswechselversion wurden aufgrund der Anforderung der Bundesagentur für Arbeit einige Plausibilitätsprüfungen in Lohn und Gehalt 11.8 umgesetzt. Bei einigen Prüfungen ist ggf. eine manuelle Bestätigung der Daten notwendig.

    Die Meldungen müssen darüber hinaus durch neue Meldegründe unterschieden werden:
    • Änderung Betriebsdaten
      Bei Änderungen in den meldepflichtigen Betriebsdaten wird die Meldung der Betriebsdaten automatisch beim Monatsabschluss ausgelöst und der Meldegrund automatisch gesetzt.
    • Aktueller Stand Betriebsdaten
      Wenn der aktuelle Stand der Betriebsdaten durch die Meldestelle abgefragt wird, müssen die vorhandenen Betriebsdaten manuell über das Menü unter Abrechnung | DÜ Betriebsdatenpflege mit dem entsprechenden Meldegrund versendet werden.
    • Neuer Dienstleister/Neue Abrechnungssoftware
      Wenn das Lohnabrechnungsprogramm gewechselt wird, müssen die vorhandenen Betriebsdaten manuell über das Menü unter Abrechnung | DÜ Betriebsdatenpflege mit dem entsprechenden Meldegrund versendet werden.

      Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Dokument 9219343 - "Datenübermittlung Betriebsdatenpflege" 

 

 

  • Tipps & Tricks in Lohn und Gehalt
    Kennen Sie schon unsere Tipps & Tricks-Seite in Lohn und Gehalt?
    Diese finden Sie auf Mandantenebene im Übersichtsbaum.
    Diese wird regelmäßig mit aktuellen Themen/Informationen und Medien wie Hilfe-Bots oder Hilfe-Videos aktualisiert.

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
Jott_Bee
Einsteiger
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  • LN27544 bei DEÜV-Meldungen für geringfügig Beschäftigte
    Wenn die Steuernummer des Arbeitgebers im falschen Format in Lohn und Gehalt erfasst ist, wird seit Lohn und Gehalt 11.8 bei Erstellung einer DEÜV-Meldung für geringfügig Beschäftigte die Meldung LN27544 im Verarbeitungsprotokoll ausgegeben. Die DEÜV-Meldung kann in der Folge nicht erstellt werden.
    Mit Lohn und Gehalt 11.82 wird diese Meldung im Verarbeitungsprotokoll zu einem Hinweis.
    Dadurch wird die DEÜV-Meldung (ohne Arbeitgeber-Steuernummer) erstellt.
    Wenn die Steuernummer in Lohn und Gehalt im korrekten Format erfasst wird, wird sie auf der DEÜV-Meldung ausgegeben und der Hinweis entfällt.

Was genau bedeutet das? Ich habe diese Fehlermeldung. Egal in welchem "Format" ich die Steuernummer anlege. 

Gestern war der Fehler aber noch nicht da.

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LuGFan
Einsteiger
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Wir haben uns auch "totgesucht", einige von uns hatten diese Fehlermeldung bei den pauschbesteuerten Minijobbern. Das Format der Steuernummer 12/123/12345 ist völlig richtig. Die Abrechnung lief problemlos durch, allerdings hatten wir die Jahresmeldungen diesmal schon mit dem Dezember generiert (wg. möglicher zukünftiger Hürden).

 

Sie sehen ja, ob die Jahresmeldungen in 01/2022 bei Ihnen erstellt werden oder nicht.

 

In diesem Fall hilft wohl nur 11.82.

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jtax2019
Beginner
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Nachricht 4 von 32
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Guten Tag,

 

wissen Sie, wann 11.82 LuG für Smart IT Anwender bereitsteht?

Habe noch Version 11.81

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AU
Beginner
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Hallo Miteinander, bei uns wurde die Version 11.82 am Freitag installiert. Heute will ich den Januar 2022 abrechnen. Unter anderem auch Minijobber, bei denen ich die Steuer-ID-Nr. erfasst habe. Allerdings kommt immer noch folgende Meldung im Verarbeitsungsprotokoll:

 

Hinweis #LN17792
Sie haben die Identifikationsnummer des Mitarbeiters nicht erfasst.
Diese wird ab dem 01.01.2022 für DEÜV-Meldungen mit Entgelt benötigt.
Wenn die Steuerverwaltung im Ausnahmefall keine Identifikationsnummer für den Mitarbeiter
vergeben hat, ist jedoch keine Angabe erforderlich.
» Erfassen Sie nach Möglichkeit die Identifikationsnummer des Mitarbeiters.

 

Was ist da zu tun ?

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TN
Fachmann
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Die Steuer-ID ist zu hinterlegen.

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mstein
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Wir bekommen folgenden Hinweis bei Version 11.82:

 

mstein_0-1643043345236.png

Die Steuernummer des Arbeitgebers ist seit Jahren korrekt hinterlegt. Das Sprungziel zu den Arbeitgeberstammdaten ist hier wohl falsch. Aber welches Format hätte Datev denn hier gerne bzw. wo sind noch Angaben zu machen damit der Hinweis nicht mehr auftaucht ? Die Steuer-ID des Arbeitnehmers ist ebenfalls hinterlegt.  

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Jott_Bee
Einsteiger
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Das Problem ist ja, dass die Steuer-ID sehr wohl hinterlegt ist. Genau wie die Steuer-Nummer vom Arbeitgeber.

 

Alle Löhne, die nach dem Update abgerechnet wurden, geben diese Fehlermeldung raus.

 

Allerdings nur, wenn auch Minijobber im Unternehmen beschäftigt sind. (was fast immer der Fall ist 🙄)

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

wie es scheint, wird seit der Version 11.82 fälschlicherweise die Meldung LN17792 bei geringfügig Beschäftigten im Zusammenhang mit der DEÜV ausgegeben.


Wir prüfen aktuell den Sachverhalt.

Ich melde mich an dieser Stelle, sobald ich mehr dazu weiß.

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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AU
Beginner
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Hallo,

ja das seltsame ist, dass es auch nur dann vorkommt, wenn die Steuer-ID-Nr. erst nach dem Update erfasst wurde. 

Bei Mandanten bei denen ich bereits vor der Installation die Steuer-ID erfasst habe, aber nach dem Update den Lohn abgerechnet habe, da kam der Fehler nicht.

 

Können Sie schon sagen, ob die DEÜV Meldungen korrekt raus gehen ? 

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Tisha
Beginner
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Ich hatte das gleiche Problem. Bei mir ist der Hinweis verschwunden als ich bei der Abrechnung einfach eine Nachberechnung in zurückliegende Monate gemacht habe. 

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AU
Beginner
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Super !!

Vielen Dank. Hab es auch so gemacht und es wurde die Steuer-ID korrekt mit übermittelt.

 

Ohne Nachberechnung wird keine Steuer-ID übermittelt.

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen zusammen,

 

derzeit ist es so, dass eine Nachberechnung auf 12/2021 benötigt wird, damit die DEÜV-Meldung mit der Identifikationsnummer erstellt wird.

Ohne dieser Nachberechnung wird die DEÜV-Meldung erstellt, allerdings ohne Identifikationsnummer.

 

Eine Korrektur erfolgt voraussichtlich mit der Version 11.83.

 

Alle Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie im Dokument 1023190 "LN17792 bei der Abrechnung von geringfügig entlohnt Beschäftigten"

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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Jott_Bee
Einsteiger
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Und wenn diese Information jetzt zu spät kam und ich bereits alles abgerechnet habe - was passiert dann?

 

Was ist die Konsequenz, wenn die DEÜV Meldung ohne Steuer-ID rausgegangen ist?

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


je nachdem ob die ursprünglich erstellte DEÜV-Entgeltmeldung mit oder ohne Steuerbaustein erstellt wurde, verhält sich der aufgeführte Sachverhalt unterschiedlich.


Wurde z. B. die ursprüngliche DEÜV-Jahresmeldung 2021 mit der Lohn und Gehalt Version 11.7x ohne Steuerbaustein gesendet, führt eine nachträgliche Erfassung der Identifikationsnummer nicht zu einem Storno/Neu der DEÜV-Meldung (unabhängig davon, ob die Lohnabrechnung mit oder ohne Nachberechnung erfolgt).


Wird die ursprünglich erstellte DEÜV-Jahresmeldung 2021 mit der Lohn und Gehalt Version 11.8 und größer ab dem 01.01.2022 erzeugt, enthält diese den Steuerbaustein (ohne Identifikationsnummer). Wird nun die Identifikationsnummer nacherfasst, aber nicht nachberechnet, wird bis zur Lohn und Gehalt Version11.82 keine Stornierung/Neuerstellung dieser DEÜV-Meldung ausgelöst (nur mit einer Nachberechnung auf 12/2021).


Ab der Lohn und Gehalt Version 11.83 wird in diesem Fall ein Storno/Neu zur nächsten Abrechnung auch ohne Nachberechnung ausgelöst, da die Identifikationsnummer nicht mehr aus einem abgerechneten Lohnkonto, sondern aus den Stammdaten entnommen werden soll. 

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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cami
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Auch mit der Nachberechnung in den Vormonat 12/2021 erhalte ich weiterhin die Fehlermeldung, dass die Steuernummer in einem unbekannten Format erfasst wurde und deshalb nicht übermittelt werden kann. (LN27546)

Steuernummer und Steuer-IDs sind korrekt eingetragen und sollten daher keine Probleme machen. 

Gibt es von Seiten der DATEV einen Lösungsvorschlag, wenn die Nachberechnung in den Vormonat auch nicht klappt?

Vielen Dank vorab

LG 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


gerne helfen wir Ihnen bei der Behebung des Fehlers weiter.


Allerdings bedarf Ihr Sachverhalt einer genaueren Prüfung. Bitte wenden Sie sich zur Klärung über die üblichen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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partypapst
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Hallo,

 

am 22.01.2022 haben wir SR 11.82 installiert auf die 11.8 vom 30.12.2021 und alles, was zu diesem Zeitpunkt im RZ angeboten wurde.

Der Hotfix p0000000-11810 vom 05.01.2022 war nicht dabei.

Ich dachte, die SR sind kumulativ.

Wir erhalten jetzt bei Abrechnung eines Minijobbers nach Erreichen der Altersvollrente in 01/2022 trotzdem noch die Fehlermeldung:

"LN04466 bei Altersvollrentner bei Abrechnung ab 01/2022 in Lohn und Gehalt"

 

Was können wir tun?

 

Danke

VH

LF
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Verstehe ich die angehängte Fehlermeldung richtig, dass der Personengruppenschlüssel falsch hinterlegt ist?

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partypapst
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Ist ein Fehler, der eigentlich mit Hotfix p0000000-11810 (11.81) behoben sein soll, was uns nicht angeboten wurde, da wir gleich auf 11.82 sind.

https://apps.datev.de/help-center/documents/1023060

 

Der MA ist Aushilfe und wir zahlen die KV+RV pauschal

Gruppenschlüssel 6500

 

Ist das falsch?

 

VH

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LF
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Sie sprechen vom Beitragsgruppenschlüssel. Ich sprach vom Personengruppenschlüssel.

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m_ki
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zur Info, ich gehöre zu dem Problem

 

ja es geht um den Beitragsgruppenschlüssel

 

der MA ist seit 2019 als geringfügige angemeldet, mit dem Beitragsgruppenschlüssel 6500

(Befreiung auf RV-Pflicht)

und mit der Januar 2022 Abrechnung kam mit einmal diese Fehlermeldung:

 

Fehler #LN04466
Für den Meldezeitraum ab 01.10.2021 gilt:
Im Rahmen der DEÜV ist die Kombination aus Rentnerschlüssel 40 - 46 nach Erreichen der
Regelaltersgrenze und Verzicht auf die RV-Freiheit und dem hinterlegten
Beitragsgruppenschlüssel 6500 nicht zulässig.
Folgende Schlüssel sind zulässig:
KV: 0,3,4,5,6,9 RV: 0,1 AV: 0,2 PV: 0,1,2
» Überprüfen Sie Ihre Eingaben.

 

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LF
Fortgeschrittener
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Und noch einmal die Frage:

Mit welchem Personengruppenschlüssel wurde abgerechnet?

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partypapst
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109. Muss das die 120 sein?

 

VH

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m_ki
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109 geringfügig entlohnte Beschäftigte

 

  
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LF
Fortgeschrittener
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Möchte der AN denn wirklich die Rentenaufstockung zahlen? Dann wäre 109/6100 richtig.

Falls nicht wäre 109/6500 mit Vorlage des Rentenbescheids wg. Altersvollrente richtig, den Rentnerschlüssel würde ich entfernen.

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partypapst
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Mit 109/6500 wurde doch abgerechnet und es kam die Fehlermeldung.

 

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LF
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Ja, weil der Rentnerschlüssel noch drin steht und möglicherweise Verzicht auf die RV-Freiheit hinterlegt ist.

So lautet jedenfalls die Fehlermeldung.

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m_ki
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ja genau, er möchte keine RV-Beiträge zahlen, wir zahlen nur das pauschale

 

mit Rentnerschlüssel meinen sie die 40 für Regelaltersrente?

 

kann man den den einfach raus nehmen?

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LF
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Er konnt ja auch einfach gesetzt werden....

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letzte Antwort am 15.02.2022 12:08:35 von partypapst
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