Das Zurücksetzen hilft nicht, stand irgendwo in einem Dokument. Es ist dann zu spät und nicht mehr abzuspeichern auch mit dem Zurücksetzen. Quelle meiner Aussage: Eine Nachricht von DATEV, die am 13.01.2022 an uns ging. Ich zitiere: "Abrechnungsdaten für 2020 über eine RZ-Sicherung speichern Wir raten dringend dazu - noch vor dem Monatsabschluss Januar 2022 - eine RZ-Sicherung für Mandanten durchzuführen, für die im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld/ Saison-Kug abgerechnet wurde und die Abschlussprüfung der Agentur für Arbeit noch nicht durchgeführt wurde. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, bei welchen Mandaten noch Abschlussprüfungen ausstehen, empfehlen wir Ihnen zur Sicherheit alle Mandanten, für die im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld/ Saison-Kug abgerechnet wurde, im DATEV-Rechenzentrum zu sichern. Diese Sicherung kann als Basis für die Ermittlung der Korrekturwerte dienen, wenn die Entgeltabrechnung zu korrigieren ist. Wir prüfen aktuell die Möglichkeiten der Unterstützung, die genaue Vorgehensweise und die ggf. vorhandenen Einschränkungen. Es ist aber bereits absehbar, dass für diese Lösungsmöglichkeit eine Datensicherung vorhanden sein muss. Voraussetzung: Bei dem zu sichernden Mandanten darf maximal der Januar 2022 ohne Monatsabschluss abgerechnet sein. Wenn Sie den Januar 2022 bereits abgerechnet und den Monatsabschluss durchgeführt haben, können Sie mit Lohn und Gehalt die Abrechnungen für das Jahr 2020 nicht mehr korrigieren. Die Korrekturen sind auch dann nicht mehr möglich, wenn Sie den Monatsabschluss 01/2022 zurücksetzen."
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