Mit Abrechnung März folgende Meldungen erhalten: Hinweis #LN03669 Der Arbeitnehmer ist im Monat 03/2021 in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, wobei sein Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze unterschreitet. » Überprüfen Sie den Sachverhalt. und Hinweis #LN20343 Für den Mitarbeiter sind keine Stunden durch den Arbeitgeber zu entlohnen (z. B. Unterbrechnung, Vollausfall Kug). Daher kann keine Prüfung einer Mindestlohnunterschreitung erfolgen. » Prüfen Sie den Sachverhalt. Mit Probeabrechnung April folgende Hinweise (weiter im Kalender durchgehend PK: Hinweis #LN20343 Für den Mitarbeiter sind keine Stunden durch den Arbeitgeber zu entlohnen (z. B. Unterbrechnung, Vollausfall Kug). Daher kann keine Prüfung einer Mindestlohnunterschreitung erfolgen. » Prüfen Sie den Sachverhalt. und Hinweis #LN13374 DEÜV: Es wird eine 'U-meldung wg. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen' (Abgabegrund 51) zum 18.03.2021 erstellt. » Ursache: Fehlzeit PK bis zum 30.04.2021. Wenn ich manuell anfordere über DÜ Entgeltersatzleistung für rückwirkend 3/2021 (bereits abgerechnet) kommt folgender Hinweis: Hinweis #LN16820 Im Rahmen der Datenübermittlung Entgeltersatzleistungen (EEL-Verfahren) konnten für den Monat der Anforderung (03/2021) keine Meldungen erzeugt werden. » Prüfen Sie Ihre Eingaben. Ich habe in 3/2021 die LA 5610 für die IfSG Entschädigung und die LA 5620 für den Fiktivlohn. Kann er wegen dem Fiktivlohn die Meldung vielleicht nicht erstellen? Wenn ja - wie würde ich dann vorgehen? Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen dass die Arbeitnehmerin bis 31.01.2021 in Elternzeit war und von 01-04.02.2021 4 Tage Urlaub eingebracht hat und ab 05.-18.03.2021 im Kalender der AS QB hinterlegt wurde. Vielleicht hat er auch damit ein Problem?!
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