@Toffi-Fee schrieb: Hallo Community, Also, hier mein Anliegen: .................................Jetzt habe ich aber eine Bestand in der Buchführung von noch offenen Pfändungen in 5-stelliger Summe, die über die Jahre gewachsen ist. Da sich bisher beim Arbeitgeber auch niemand deswegen gemeldet hat (zumindest nicht das ich wüsste), kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Summe wirklich noch offen ist. Ich würde das jetzt gerne zum Abschluss 2024 mit dem Mandanten abstimmen und ihm eine Liste der noch offenen Pfändungen zusenden. Meine Frage jetzt: Wie kann ich am einfachsten diese Liste erstellen? ..................................... 😊 Wie bekommen/buchen Sie die Pfändungsbeträge der Mitarbeiter in die Fibu/Bilanz des Arbeitgebers ein? Und Sie müssten von jedem Gläubiger (bzw. dessen Anwalt, etc.) eine Stichtagsaufstellung anfordern. --> Aber warum dieser Aufwand, soweit ich das richtig verstehe? Eine Mitarbeiterpfändung ist für jeden Arbeitgeber ausschließlich ein durchlaufender Posten, da der AG (als Drittschuldner) nur das überweisen wird und kann, was beim AN i.S. Pfändung vom Netto abzugsfähig ist.
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