Nun teilt die BG folgendes mit, dass die beiden Geschäftsführer in der Bau GmbH unabhängig beschäftigt sind und ihnen gezahlte Entgelte im Lohnnachweis anzugeben sind. Bei einer 20%-Quote eine selbständige/unabhängige Beschäftigung anzunehmen, sollte sich zwingend aus einem Statusverfahren ergeben, da das grundsätzlich unter 50%-Quote eher nicht möglich ist. Pflicht-BG-Abgaben ergeben sich eigentlich nur bei entgeltlich und abhängig Beschäftigten GF. Ohne Anstellung muss im Lohn nichts veranlasst werden.
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