Guten Tag zusammen, wir in unsere Kanzlei machen es mal wieder alle anders und für mein Verständis alle (auch ich) viel zu kompliziert. Es geht um das Thema neue Krankenkasse. Ausgangssituation: Mandat hat für alle KK Lastschrift, also auch für die neue Krankenkasse gewünscht. Es wird nun ein neuer MA mit einer für das Mandat neue Krankenkasse angelegt. Ich gehe wir folgt vor: 1) Krankenkasse anlegen (inkl aller Angaben: Umlage, Zahlungsart, etc.) 2) irgendwann wird abgerechnet, mit der Abrechnung zusammen wir das DÜ-Arbeitgeberkonto ausgelöst 3) einen Tag nach der Abrechnung gehe ich wieder in das Mandat und löse das SEPA-Lastschriftmandat aus. manchmal vergesse ich das, aber nicht alle KK melden sich dann mit Säumniszuschlägen. Meine Kollegen hat mit ihren Mandanten vereinbart, immer im ersten Monat einer neuen Krankenkasse, kommt diese Krankenkasse auf die Zahlungsliste, sprich Überweisung und erst ab dem zweiten Monat Lastschrift. Die Wege der anderen Kollegen lass ich jetzt mal weg, die sind noch gruseliger. Das erscheint mir aber alles irgendwie falsch. Wie ist den hier der richtige, von DATEV vorgesehene Weg? Ich kann dazu auch nicht wirklich was zusammenhängendes in der Hilfe finden, ja es gibt Anleitungen wie man jeden dieser Schritte umsetzt, aber nichts zusammenhängendes. Was mache ich also wann? Danke schon mal für eure Gedanken & ein schönes Wochenende an alle. Liebe Grüße Sarah Spiering
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