Hallo, den Haken "Auswertungen gemäß Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben" gibt es seit der Arbeitnehmer online Umstellung im September 2022 nicht mehr. Für Arbeitnehmer, die sich nicht registriert haben erfolgt der Versand weiterhin. Wenn sich die Arbeitnehmer registriert haben, wird der Versand unterdrückt. Die Auswertung 10 muss in der Auswertungssteuerung unter Mandantendaten auf PRZ - Auftragsversand an Arbeitnehmer und als Original angelegt sein. Wenn gewünscht kann die Auswertung 10 zusätzlich als Duplikat mit Ausgabefach KRÜ - Rückübertragung aus RZ angelegt werden.
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