Liebe Community,
bei meiner Mandantin scheidet der MA zum 31. Mai diesen Jahres aus. Ab dem 01. Juni erhält der MA für ein halbes Jahr Übergangsgeld seiner Firma.
Bisher brauchte dieser MA nicht geschlüsselt werden, da es sich um ein Vorstandsmitglied handelt.
Die zweite Frage ist zu dem MA, dass er im Monat Juni zusätzlich seine Pension (drei Teilzahlungen als Kapitalauszahlung) erhält.
Muss dies als zweite PN mit Nebenarbeitgeber geschlüsselt werden?
Danke für eure Hilfe.
Hallo,
rechtlich können wir nicht beraten. Die Abrechnung von Versorgungsbezügen bzw. Kapitalauszahlungen finden Sie hier.