Moin Moin, prinzipiell ja. Der Mandant ordert DUO bei einem der Steuerberater. Unter dessen Beraternummer liegt dann DUO mit der Unterberaternummer des Mandanten und dieser StB administriert die RVO. Sozusagen ein "Host-StB". Die anderen StBs fragen bei dem Host-StB an ob SmartCards/SmartLogins von Host-StB als externe Mitarbeiter freigegeben werden (also über Logistik Online. Achtung die anderen Steuerberater müssen den Antrag stellen). Der Host-Steuerberater kann dann diese Anfragen frei geben und MUSS unbedingt diese SmartCards in der RVO administrieren! Schon allein, wenn der andere StB nicht die Daten des von Ihnen betreuten Unternehmens sehen soll. Hinweis: Vorteilhaft ist dabei wenn DUO auf der Mandantenberaternummer liegt. Wenn man einen Fehler bei der Rechtefreigabe macht steht nicht plötzlich die ganze Kanzleiberaternummer (oder Teile) offen. Übrigens, wenn der Mandant auch noch selber bucht, wird es noch heikler. Habe ich einmal mitgemacht und ganz ehrlich: Nie wieder! Für die Einrichtung - auch wenn Sie Datev dazu nicht brauchen sollten - sollte der Mandant kräftig zahlen. Neben dem Zeitaufwand für Planung, Umsetzung und Fehlerbereinigung auch Schmerzengeld! QJ SO kann es funktionieren
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