Hallo @Becci, die Folgebescheinigung kann derzeit weiterhin nur über die gewohnte eAU-Abfrage abgerufen werden. Über Mitarbeiter | Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | Abfrage senden oder stornieren öffnen Sie den Dialog „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)”. Im Register „Abfrage” kann in der Spalte „Folgebescheinigung” in der Liste der Eintrag „Ja” oder „Nein” ausgewählt werden. Eine alternative Erfassungsmöglichkeit steht aktuell nicht zur Verfügung.
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