Hallo an alle !
Eine spezielle Baulohn, welche wahrscheinlich einfach zu antworten ist.
Muss die Wegezeitentschädigung an die Arbeitnehmer im Baubereich gewährt werden? Allgemeinverbindlich ist sie, aber auch pflichtend zu gewähren? Oder kann die Standard Gewährung wie Reisekosten oder Fahrtkosten Auswärtstätigkeit ( km x 0,30€ ) genutzt werden?
die Wegezeitentschädigung ist auch wie die Reisekosten pro Baustelle auf 3 Monate begrenzt oder?
Beste Grüße und ein schönes WE
Guten Morgen,
die muss ausgezahlt werden. Allgemeinverbindlich heißt doch, dass es jeder machen muss. Was meinen Sie mit pflichtend zu gewähren? Wo ist denn da der Unterschied?
Die WZE muss auch nach 3 Monaten noch gezahlt werden, aber da die Tagesentschädigung wie ein Verpflegungsmehraufwand abgerechnet wird, wäre das nach Ablauf von 3 Monaten schlicht steuerpflichtig auszuzahlen.
Viele Grüße
Hallo und danke für die Antwort!
Nun hätte ich es verstanden, dass es für alle Branchen gilt hinsichtlich dem Begriff allgemeinverbindlich.
Aber muss hierzu Nachweise vorliegen? Gilt noch die 4,09 Verpflegungszuschuss ebenfalls ? Für ab 8 Stunden Arbeit?
Wir haben unsere beiden Baumandaten hierzu befragt.
Aussage: keine Zahlung vornehmen. Fahrzeit ist mit der Arbeitszeit abgegolten.
Die Angelegenheit ist mit dem Mandaten zu besprechen. Der Mandant müsste ja auch die Daten aufgeben. Wir können das nicht von uns aus entscheiden.