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Pauschale Versteuerung 37 b EStG

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letzte Antwort am 06.11.2024 09:53:34 von lohnexperte
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ABC-Lohn
Beginner
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Unser Mandant möchte einem Arbeitnehmer eine Reise schenken. Die Reise gilt nur für den Arbeitnehmer und wird vom Arbeitgeber bestimmt und gezahlt. 

Die pauschale Versteuerung wird erfüllt und dadurch entfällt die SV-Pflicht. Die SV-Pflicht ist nur gegeben, wenn die Frist zur pauschalen Versteuerung nicht erfüllt wird. 

Die SV-Pflicht wäre zu berücksichtigen, wenn die Familie des Arbeitnehmers ebenfalls in der Reise aufgeführt werden oder die Frist wird nicht eingehalten. 

Kann jemand mit hierzu behilflich sein? 

Beste Grüße 

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 18
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Hallo @ABC-Lohn ,

 

ich kann aus Ihren Ausführungen keine Frage erkennen. Was wollen Sie wissen?

 

Gleichwohl: Wenn die Reise als Sachbezug nach § 37 b EStG pauschal besteuert werden soll, entfällt meines Wissens unter keinen Umständen die SV-Pflicht. Woher nehmen Sie, dass die SV-Pflicht entfällt?

 

Dass ggf. der Arbeitnehmer nicht mit seinem Anteil an der SV auf diesen Sachbezug belastet werden soll und der Arbeitgeber auch diesen Teil übernimmt (und damit dann auch die zusätzlich anfallende Steuer auf die übernommene SV des AN), ist durchaus möglich. Dafür stellt LODAS entsprechende Lohnarten sowie Nettoabzugsarten zur Verfügung.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

ABC-Lohn
Beginner
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Nachricht 3 von 18
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Hallo lohnexperte, 

 

vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Auf Haufe habe ich verstanden, dass die Beitragspflicht entfällt, wenn Paragraph 37b Abs.1 EStG anzuwenden ist. 

 

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sieht § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV vor, dass nach § 37b Abs. 1 EStG pauschalbesteuerte Sachzuwendungen kein Arbeitsentgelt zur Sozialversicherung darstellen und damit beitragsfrei sind. Da für die eigenen Mitarbeiter des Unternehmens die Pauschalversteuerung allerdings nur nach § 37b Abs. 2 EStG zum Zuge kommen kann, sind diese Sachzuwendungen beitragspflichtig.

 

Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/pauschalbesteuerung-von-sachzuwendungen-nach-37b-estg-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI1754933.html 

 

Als Alternative könnte der Arbeitgeber einen Gutschein von einem Reiseveranstalter erstellen und das wäre dann nicht beitragspflichtig, oder?

 

Vielen herzlichen Dank für die Belehrung 🙂 

 

 

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CVolz
Erfahrener
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Guten Morgen,

 

Geschenke an Mitarbeiter  bis 10.000 Euro, die pauschal versteuer werden, sind sv-pflichtig. Sie haben da was falsch verstanden 🙂  Da ist erstmal egal, ob die Reise oder ein Gutschein für das Reisebüro verschenkt wird. Wobei Gutscheine nur dann als Sachbezug gelten, wenn die ZAG-Regelungen erfüllt sind.

 

Siehe auch Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) in LODAS erfassen - DATEV Hilfe-Center

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Wenn man die Pauschalversicherung nach 37b für Arbeitnehmer anwendet besteht grundsätzlich SV-Pflicht.

 

Der Arbeitgeber kann die SV-Beiträge des Arbeitnehmers übernehmen. In diesem Fall muss eine Hochrechnung erstellt werden. 

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 6 von 18
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Wie hoch ist der Preis für die Reise? Es besteht noch die Möglichkeit der Erholungsbeihilfe mit Pauschalversteuerung und hier gilt tatsächlich SV-Freiheit.

 

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/erholungsbeihilfen_idesk_PI42323_HI2721049.html#:~:text=Erholungsbeihilfen%20sind%20Leistungen%20des%20Arbeitgebers,oder%20eine%20Erholungskur%20zugewendet%20werden.

 

ABC-Lohn
Beginner
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Vielen Dank erneut für die Rückmeldungen! 

Der Betrag ist 1.450,00 EUR 

Und eine Armband Uhr in Höhe von 2.000 

 

somit sind beide gemäß 37b abs.2 zu pauschalisieren und aber svpflichtig aber Geschenke an Arbeitnehmer können nur in Höhe von 60€ ( wenn es besonders ist) steuerfrei und beitragsfrei gewährt werden, oder? 

Geschenke an Arbeitnehmer ist schon etwas komplex bin sehr neu in dem Bereich, sorry 🤦 

 

VG 

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CVolz
Erfahrener
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Genau, Pauschalversteuerung für beide Geschenke mit SV-Pflicht, wobei der SV-Beiträge vom AG übernommen werden können = erneuter geldwerter Vorteil. Dafür hat Datev aber eine schöne LA (siehe verlinktes Dokument oben), da müsstest du dann nur den Bruttobetrag eingeben.

ABC-Lohn
Beginner
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Vielen herzlichen Dank ☺️ 

ich werde die Abwälzung der SV Beiträe als Möglichkeit der Erfassung nutzen.
Viele Grüße und ein erholsames Wochenende! 

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 10 von 18
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Der Betrag ist 1.450,00 EUR 

Und eine Armband Uhr in Höhe von 2.000 

Handelt es sich hier um einen Angehörigen? Was ist der Anlass (Jubiläum)? Es ist untypisch einen AN eine 2.000 € Armbanduhr zu schenken. Erhalten ansonsten auch andere AN solche teure Geschenke?

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ABC-Lohn
Beginner
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Sehr guter Punkt, aber dass hatte ich bereits mit dem Mandant besprochen und er meinte, dass eine Abteilung (20 Personen) den Bezug erhalten, weil ein groß Auftrag umgesetzt wurde. Wegen dem Gleichbehandlungsgebot hatte ich dies nachgefragt. 
Viele Grüße 😃

 

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rschoepe
Experte
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Eine Armbanduhr für 20 Leute? Oder hat jede:r von denen eine 2000-Euro-Armbanduhr bekommen? Das muss dann ein echt großer Auftrag gewesen sein.

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ABC-Lohn
Beginner
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Ja genau, war ein Millionen Auftrag 

war ebenfalls etwas verblüfft gewesen 😄 

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wwinkelhausen
Meister
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Mich würde so eine Uhr nicht gerade motivieren, besonders, wenn ich auch noch Steuern dafür zahlen müsste.

Dinosaurier
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ABC-Lohn
Beginner
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Nachricht 15 von 18
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Ich hätte auch eher gerne einen guten Bonus erhalten, statt das Geschenk

 

aber der Mandant ist bereit die Pauschale Steuer und die anfallenden SV-Beiträge zu zahlen 

 

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo liebe Community und @ABC-Lohn sowie @_datev 

 

im Dokument 1035160 https://apps.datev.de/help-center/documents/1035160 bin ich über den Absatz 3.5 gestolpert:

 

lohnexperte_0-1730879431781.png

 

Vielleicht war dieser Absatz ja Grundlage für die Eingangsfrage (Pauschalsteuer OHNE SV)?

 

Ich jedenfalls bin ratlos und möchte deshalb wissen, in welchen Fällen der Absatz 3.5 von Relevanz ist und welche Rechtsgrundlage greift (ggf. um die Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen, die den Freibetrag von 110 € übersteigen)? Entsprechende Beispiele mit Rechtsgrundlage im Absatz 3.5 wären hilfreich für das Verständnis.

 

Vielen Dank und viele Grüße.

 

 

 

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lohnhilfe
Meister
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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 18 von 18
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Hallo @lohnhilfe ,

 

vielen lieben Dank und viele Grüße sowie einen schönen Tag! 🙂

 

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letzte Antwort am 06.11.2024 09:53:34 von lohnexperte
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