Aus meiner Sicht ist das kein Lohnthema … Nur nebenbei bemerkt, der Geschäftsführer ist in diesem Fall nicht der Mandant sondern die Kapitalgesellschaft. Nach ihren Schilderungen gehe ich davon aus, dass der GF zu mehr als 50 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Dann geht es hier um die Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung. Alle Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter-GF müssen vorab schriftlich getroffen werden. Ist das nicht der Fall, dann kommt es zu einer vGa. Fakt ist, das am Ende des Tages die Kapitalgesellschaft nicht die Kosten der privaten Nutzung des Fahrzeugs durch den GF als BA tragen kann. Für die weitere Würdigung sollten Sie das dringend mit Ihrem Chef besprechen … Freundliche Grüße Sven Ehlers
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