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Direktversicherung AG-Pflichtzuschuss

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letzte Antwort am 19.07.2023 22:12:15 von xyzmic
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Alex3
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
147 Mal angesehen

Hallo an alle,

 

ich brauche Hilfe. Ich habe einen Direktversicherungsvertrag eingereicht, der am 01.07.2023 beginnt, und der Mandant möchte, dass der Arbeitnehmer den AG-Pflichtzuschuss erst ab dem 01.01.2024 erhält. Wie gebe ich es ein. Ich habe versucht, zum Monat Januar zu gehen und dort ein Häkchen zu setzen, aber wenn ich zu Juli zurückkehre, wird es immer noch angezeigt.

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Hat jemand einen solchen Fall gehabt?🙄🤔

 

Vielen Dank im Voraus

 

 

In Personalwirtschaft verschoben, Kategorie Allgemein zugeordnet.

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
141 Mal angesehen

Du musst den Vertrag ab 07/23 ohne Pflichtzuschuss erstellen und in 01/24 dann kopieren und dabei den ersten Vertrag beenden.

Der neue Vertrag beginnt dann mit dem dabei ausgewählten Pflichtzuschuss.

 

Alle Angaben, außer en Beträgen, für bAV Verträge gelten immer ab Beginn. Daher kann man den Zuschuss nicht einfach später aktivieren.

 

 

Pflicht.....?!?🤔🙊

xyzmic
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
113 Mal angesehen

Nur als Tipp angeregt:

 

Laut Arbeits- und Sozialrecht muss der Arbeitgeber den Pflichtbeitrag ab Beginn des Vertrages bezahlen, würde ihn freundlich daraufhin weisen, jede Sozialversicherungsprüfung deckt das auf = teuer für den Arbeitgeber...

 

 

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letzte Antwort am 19.07.2023 22:12:15 von xyzmic
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