Hallo Zusammen, wir fragen uns gerade, ob man aufgrund der Zeile 13 der Anlage Sonstiges (Einnahmen aus aus Minijob/kurzfristige Beschäftigung wurden im Jahr 2022 erzielt - JA / Nein) nun alle Mandanten fragen muss, ob diese Einkünfte aus Minijobs hatten, auch wenn dafür keine EPP mehr beantragt werden soll. Es würde ja heißen, dass wenn Einkünfte aus pauschal versteuerten Arbeitslohn vorhanden waren und der Haken bei "Ja" nicht gemacht wird, ein Fehler in der Steuererklärung darstellen würde. Wie geht ihr damit um? Sprecht ihr aktiv alle Mandaten an, ob diese solche Einkünfte hatten? Vielen Dank vorab 🙂 Julia
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