Hallo Zusammen,
wir fragen uns gerade, ob man aufgrund der Zeile 13 der Anlage Sonstiges (Einnahmen aus aus Minijob/kurzfristige Beschäftigung wurden im Jahr 2022 erzielt - JA / Nein) nun alle Mandanten fragen muss, ob diese Einkünfte aus Minijobs hatten, auch wenn dafür keine EPP mehr beantragt werden soll. Es würde ja heißen, dass wenn Einkünfte aus pauschal versteuerten Arbeitslohn vorhanden waren und der Haken bei "Ja" nicht gemacht wird, ein Fehler in der Steuererklärung darstellen würde.
Wie geht ihr damit um? Sprecht ihr aktiv alle Mandaten an, ob diese solche Einkünfte hatten?
Vielen Dank vorab 🙂
Julia
@JBoeh22 schrieb:Sprecht ihr aktiv alle Mandaten an, ob diese solche Einkünfte hatten?
Es betrifft ja "nur" die Fälle, die die EPP nicht bereits aus einem anderen Arbeitsverhältnis oder aus einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit erhalten. Denn diese EPP gibt es ja nur einmal.
Ansprechen müssen Sie also im Wesentlichen die Rentner, die neben ihren Renteneinkünften nur noch Einkünfte aus V+V oder Kapitalvermögen haben.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Unseres Erachtens ist die Eingabe verpflichtend, wenn solche Einkünfte vorliegen, da dies eine Kontrolle des Finanzamtes ist, dass keine doppelte Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt ist.