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Bank online - Anbindung ausländische Bankverbindung

Offen
letzte Antwort am 31.01.2024 09:09:33 von jjunker
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b_übelhör
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Würde mir wünschen, dass auch die Anbindung einer ausländischen Bankverbindung in Unternehmen online möglich wäre.

Status: Offen
37 Kommentare
dtx
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Vier Jahre später ...

 

Mal ernsthaft: Die EU wurde unter anderem "erfunden", damit sich Unternehmen auch "hinter dem Ortseingangsschild" betätigen können. Wer bspw. auf öffentliche Aufträge aus anderen Mitgliedstaaten bietet (im Netz der S-Bahn Mitteldeutschland haben bei der letzten Ausschreibung Italiener der DB zwei Drittel der Fahrleistungen abgenommen), wird den Auftraggebern selbstverständlich zugestehen, die Rechnungen auf eine dort heimische Bankverbindung zu begleichen.

jjunker
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@theo klartax kann etwas? Wird an dem Rohrkrepierer also noch weiterentwickelt?

 

Wenn ja Autsch. 

 

Könnte man über klartax ein Konto anbinden und es dort in DATEV kompatible Exporte pressen? 🤔

dtx
Aufsteiger
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@jjunker 

 

Es ist nicht sachdienlich, das Nachdenken über eine derart grundlegende "idea" mit Alternativvorschlägen zu unterbinden.

 

Im Übrigen: Das fragte ich mich auch gerade. Es wäre ja kein Fehler, ein DATEV-Produkt zu kennen und in passenden Fällen zu empfehlen. Aber dem Server gefiel es nicht, sich auf ein einziges Paßwort zu beschränken. Also bekam ich keinen Account.

jjunker
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@dtx was unterbinde ich denn? Vielmehr denke ich nur öffentlich über einen weiteren würgaround nach...

theo
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@jjunker Das Interessante ist ja, dass Datev in Klartax Revolut über FinApi anbindet. Der gleiche Dienstleister bei dem es in Rechnungswesen / UO nicht geht.

jjunker
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@theo Da weiß man gar  nicht ob man lachen oder weinen soll.

dtx
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@theo  schrieb:

@jjunker Das Interessante ist ja, dass Datev in Klartax Revolut über FinApi anbindet. Der gleiche Dienstleister bei dem es in Rechnungswesen / UO nicht geht.


Vielleicht war der Klartaxer als erster im Vorstandszimmer? 

 

Als die DDR noch ein bißchen DDR war, gaben sich die ganzen Technischen Überwachungsvereine (das sind die, die dazumal mit der Prüfung von Dampfkesseln angefangen haben) in Berlin die Klinken in die Hand und buhlten um den Kuchen der Kraftfahrzeugprüfung. 

 

DEKRA kam nur eine. Und die kriegte den Zuschlag.

theo
Meister
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Eher hat das Klartax-Team Schnittstellen etwas weiter gedacht. In UO / Rewe gibt es (höchst-)wahrscheinlich vorher eine Abfrage, die sagt nur DE. Die blockiert dann die viel fähigeren Dienstleistungen der FinApi.

jjunker
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Der Weizen der Programmierer für die privaten Kunden, die Spreu für die Genossen?

Passt ins Bild.

tennisarm
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Ich habe mich informiert, die Diskriminierung europäischer, nicht-deutscher IBANs verstößt gegen Artikel 9 Absatz 2 der europäischen Sepa-Verordnung.

Da Datev hierauf nicht reagiert hat, habe ich auf Empfehlung der Bafin bei der Wettbewerbszentrale Beschwerde eingelegt.

jjunker
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@tennisarm Respekt. Wenn Sie hier einen Gesetzestext benennen --> Ein Link zur Quelle wäre nett. 🤗

 

Ergänzung: OFF Topic Gutschriften nach AAG werden doch auch nur auf Konten mit DE seitens der Krankenkassen erteilt. 🤔

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Naßler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community, 

 

auf den Beitrag von @tennisarm 

Ich habe mich informiert, die Diskriminierung europäischer, nicht-deutscher IBANs verstößt gegen Artikel 9 Absatz 2 der europäischen Sepa-Verordnung.

Da Datev hierauf nicht reagiert hat, habe ich auf Empfehlung der Bafin bei der Wettbewerbszentrale Beschwerde eingelegt.

möchte ich gerne Stellung beziehen: 

DATEV erbringt Softwaredienstleistungen, um Kunden bei der Finanzbuchführung bestmöglich zu unterstützen. Dies beinhaltet u.a. die Bereitstellung von Kontoumsätzen. Als genossenschaftlicher Dienstleister versuchen wir unsere Produkte bestmöglich an die Mitgliederbedürfnisse auszurichten.

 

Das Anbinden von Banken, respektive deren technischen Rechenzentren, erfordert einen hohen Entwicklungs- und Pflegeaufwand, weshalb es uns nicht möglich ist, alle Banken anzubinden.

 

Wir verstehen, dass die Anbindung weiterer, nicht-deutscher Banken ein großes Anliegen ist. Dieses können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfüllen.

 

Bezüglich des Vorwurfes DATEV betreibe IBAN-Diskriminierung müssen wir ausdrücklich widersprechen. Die SEPA-Verordnung (VO (EU) 260/2012) regelt das Verhalten von Zahlungsdienstleistern. Die BaFin hat richtigerweise auf die Möglichkeit einer IBAN-Diskriminierung hingewiesen (BaFin - Zahlungsverkehr - Was gilt bei grenzüberschreitenden SEPA-Lastschriften?). DATEV eG ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Art. 2 Nr. 8 SEPA-VO und daher auch nicht vom Anwendungsbereich erfasst. Wir verstehen den Unmut, dass nicht alle Banken vom DATEV-Funktionsumfang umfasst werden, dies stellt jedoch ausdrücklich keine IBAN-Diskriminierung dar.

 

Freundliche Grüße

Nina Naßler

dtx
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@tennisarm Da hat die @Nina_Naßler insofern Recht, als 

 

die Sepa-Richtlinie

(Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009)

garantieren soll, daß alle europäischen Banken für Überweisungen und Lastschriften erreichbar sind. Anders würde ein innereuropäischer Zahlungsverkehr, wie wir ihn jetzt haben, gar nicht in die Gänge gekommen sein.

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32012R0260

 

Darüber hinaus sollen Dienstleister welcher Art auch immer ihre Kunden nicht zwingen dürfen, Konten in bestimmten EU-Staaten zu unterhalten, sagt der BGH: 

 

https://www.fch-gruppe.de/Beitrag/8893/bgh-art-9-abs-2-sepa--eu--vo-dient-verbraucherschutz-

 

Letzteres ist schon interessanter als die Frage, ob die DATEV, die kein unmittelbarer Zahlungsverkehrsdienstleister ist, durch für diese geltende Vorschriften gebunden wäre. Weil es natürlich blöd ist, wenn der Steuerberater seine Mandanten animieren will, die DATEV-Programme und nicht die von Fremdanbietern zu nutzen, um die Rationalisierungseffekte im Zusammenspiel mit der Buchführung zu heben, daß diese Beratung ins Leere läuft, weil ein Mandant aus vielleicht nachvollziehbaren oder unabweisbaren Gründen kein Geschäftskonto in D unterhalten kann oder will. 

tennisarm
Beginner
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Vielen Dank für die sehr gut überlegte und recherchierte Stellungnahme. Letzteres ist ja offensichtlich einschlägig

dtx
Aufsteiger
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Formell nicht. DATEV wickelt keinen Zahlungsverkehr ab und beschränkt Deine Möglichkeiten, auf Konten Deiner Lieferanten zu zahlen oder von Konten Deiner Mandanten Geld einzuziehen, nicht effektiv auf Konten, die von Banken in D oder A geführt wird, weil es die Ausführung der dafür erforderlichen Überweisungen oder Lastschriften nicht ablehnt.

 

Die Frage, wo der Mandant seine Konten unterhält, ist eine ganz andere. Da hat der Berater (siehe BGH) kein Mitspracherecht. Er bekommt den betreffenden Mandanten dann eben nicht zu einer konsequenten Nutzung aller in der Vernetzung relevanten DATEV-Programme und damit handarbeitsintensive sowie fehlerträchtige Medienbrüche auch nicht aus der Welt.

metalposaunist
Unerreicht
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Gerade auf LinkedIn entdeckt: Wer nicht-DE IBANs erlaubt, muss auch den Schritt weiter um Betrug und Co. denken. Wir alle haben sicher schon die Papierhäcker gesehen, die uns anweisen, Steuern auf nicht-DE Konten zu überweisen.

 

Mein geliebtes lexOffice 😍 geht den nächsten Schritt:

metalposaunist_0-1706600924692.png

 

Wofür nutzt DATEV KI? Um Stellenbeschreibungen ohne Emotion schreiben zu lassen 😅. Die Kluft ist groß ... 

jjunker
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Ist finapi nicht ein Zahlungsdienstleister? Da man ja bei Anlage der HBCI User zustimmt die Daten dort zu parken und einen Vertrag eingeht (?) "diskriminiert" DATEV im Bereich Bankonline durch das konsequente Ignorieren der technischen Möglichkeiten von finapi schon ausländische Banken. 

 

Müsste man mal drüber urteilen lassen ob Vertragspartner/Kooperationspartner von Zahlungsdienstleistern nicht auch unter die Regeln fallen? 🤔