Ich habe mich informiert, die Diskriminierung europäischer, nicht-deutscher IBANs verstößt gegen Artikel 9 Absatz 2 der europäischen Sepa-Verordnung. Da Datev hierauf nicht reagiert hat, habe ich auf Empfehlung der Bafin bei der Wettbewerbszentrale Beschwerde eingelegt.
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