"Verzeihung, ich habe mich verschrieben. Wir haben ihn den kompletten Zeitraum mit katholisch abgerechnet und es nicht auf konfessionslos umgestellt. " Da es automatisch ein- bzw. umgestellt wird, ändert man da (eigentlich) nichts manuell - es stellt sich automatisch korrekt oder zumindest wie bei der Finanzverwaltung hinterlegt ein. Wenn man es manuell ändert und dann falsch ist, würde ich den Mitarbeiter bei der elektronischen Lohnsteuerkarte abmelden und neu anmelden, damit es richtig übermittelt wird. Dann folgt eine automatische Nachberechnung. Wenn es Altjahre betrifft erfolgt die Erstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung, da würde ich dem Mitarbeiter als Steuerbüro anbieten das zu übernehmen, wenn er sonst keine abgibt / es sich nicht lohnt.. . 😄
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