Servus apfelweck, vielen Dank für Ihren Hinweis. Gerne prüfen wir zur nächsten Programmversion die Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem besonderen Kirchgeld in Hessen. Aktuell wird das besondere Kirchgeld in 4 Bundesländern (Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland) nicht automatisch durch das Programm DATEV Einkommensteuer ermittelt. Ist das von Ihnen angesprochene Kontrollkästchen in den 4 genannten Bundesländern nicht aktiviert, macht in der Liste Fehler und Hinweise folgender Hinweis darauf aufmerksam: „Wenn die Kirche, welcher die kirchensteuerpflichtige Person angehört, besonderes Kirchgeld erhebt, wählen Sie bei ‚Berücksichtigung des besonderen Kirchgelds bei glaubensverschiedener Ehe (...)' den Schaltknopf ‚Ja‘.“ Mit freundlichen Grüßen Stephan Hirsch DATEV eG
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