Es kann aber auch nicht sein, dass jeder bei der Zustimmung zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft macht, was er will. IT und Digitalisierung brauchen Standards und nicht 40.000 eigene Lösungen, die einem ein "Update" in allem nur schwer machen. DATEV: Wir passen was auch immer an. Ui, jetzt müssen wir 40.000x schauen, was passiert wenn. Und dann meckern wir wieder, warum der Elefant 🐘 so lahmt. @Nicola2511 schrieb: Wenn ich es richtig verstehe muss der Mandant alle DATEV Kosten bezahlen die in der Kanzlei für ihn anfallen. Nö, der Mandant zahlt nur das, was auf seiner mandantengenutzten Beraternummer gebucht und genutzt wird. Ist DUO gebucht, zahlt er die Kosten. Werden die DUO Stammdaten aber unter der Kanzleiberaternummer angelegt, damit man als Kanzlei das myDATEV Dokumentenspeichervolumen ausnutzen kann, zahlt die Kanzlei den Betrag. Der Mandant zahlt DUO Stammdaten erst, wenn diese auch unter seiner mandantengenutzten Beraternummer angelegt werden. Nur ein Beispiel. So verhält es sich mit allem bei DATEV. Siehe auch: Formulare zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft Wo genau ist nun das Problem bei Ihnen 🤔?
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