Nur noch zur ErgĂ€nzung, ich hatte einmal den Fall das der AN steif und fest behauptet hat er habe eine Befreiung von der gesetzlichen KV und sei privat versichert ist. Nach meiner Auffassung eben jĂŒnger als 55 J und unterhalb der BMG beschĂ€ftigt, sv pflichtig. Daher habe ich um den Bescheid der Befreiung gebeten, dieser kam dann 3 Monate nicht. Im 3. Monat hatte ich dann mit dem AG vereinbart kein Gehalt mehr auszuzahlen und innerhalb von ein paar Tagen war der Bescheid da , der wie zu erwarten war fĂŒr das neue BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis nicht wirksam war, Folge sv pflicht nachberechnung 3 Monate und KV und PV Zuschuss wieder abgezogen. Manchmal muss man dann eben mit harten Bandagen kĂ€mpfen um den AG nicht ins Haftungsrisiko zu stĂŒrzen.
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