Hallo, da Sie zum Jahresbeginn das Mandat in Lohn und Gehalt übernehmen werden, müssen Sie für 2021 in Lohn und Gehalt keinerlei Meldungen erstellen. Dies sollte alles in Fremdprogramm mit Abschluss 12/2021 erledigt sein. Wir empfehlen Ihnen im Fremdsystem für 2021 die DEÜV-Jahresmeldung (GdA 50) und die UV-Jahresmeldung (GdA 92) zu erstellen. Stellen Sie außerdem sicher, dass der digitale Lohnnachweis sowie die Lohnsteuer-Bescheinigungen erstellt sind. Verpflichtend über Lohn und Gehalt ist die ELStAM Systemwechsel-Ummeldung zum 01.01.2022 sowie der UV-Stammdatenabruf für das Meldejahr 2022. Weitere Informationen zum Umstieg von einem Fremdprogramm auf DATEV Lohn und Gehalt finden Sie in unserem Dokument .
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