Die Sparkasse sollte grundsätzlich in der Lage sein, dies umzusetzen. Allerdings ist – wie bereits erwähnt – ein zuständiger Sachbearbeiter erforderlich, der sich mit dem Verfahren auskennt. Wichtig ist außerdem: Sobald die rückwirkenden Bankdaten bereitgestellt wurden, muss die DATEV am selben Tag eine Benachrichtigung an
[email protected] erhalten. Nur dann können die Daten noch am gleichen Tag abgeholt werden. Erfolgt die Benachrichtigung nicht rechtzeitig, werden die Daten in der Nacht gegen 2 oder 3 Uhr automatisch überschrieben und sind anschließend nicht mehr verfügbar.
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