Hallo Zusammen,
bin gerade wohl Dauergast...und brauche mal wieder Rat.
MA bekommt ab 14.02.22 Krankengeld, war also ab 03.01.22 krank. Letzter voller Monat an dem er zusammenhängend gearbeitet hat war Dezember 21. Lodas nimmt als Berechnungsgrundlage Krankengeld November 21, KK möchte Verdienstbescheinigung von Dezember 21 digital übermittelt. ???
Moin,
maßgebend ist der letzte Monat, der vor Beginn der Erkrankung abgerechnet wurde.
Wenn also die Dezember-Abrechnung erst nach dem 03.01.2022 erfolgt ist, ist es völlig richtig, dass der November zugrundegelegt wird.
Und wenn die Krankenkasse auf den Dezember besteht, mal einen Hinweis auf § 47 Absatz 2 Satz 1 SGB V geben, dort ist es geregelt:
Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, ... durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Uwe,
genau genommen wurde die Dezember-Abrechnung genau am 03.01.22 gemacht.
Gut zu wissen, wieder was dazu gelernt. Ich danke dir.
Viele Grüße,
Nadine