Guten Tag, bei der manuellen Ablage von E-Mails mit DATEV Anwalt E-Mail Tool können die Regeln des Kommunikationspakets leider nicht verwendet werden, da diese sog. "Speichern zur Akte"-Funktion direkt zu DATEV Anwalt classic gehört. In DATEV Anwalt classic gelten die Einstellungen im Fenster "Dokumentenmanagement - Programmverbindung einrichten" vorrangig: Verschlagwortungs-Felder für die Ablage von Dokumenten vorbelegen Ich gehe davon aus, dass Sie im Fenster "Dokumentenmanagement - Programmverbindung einrichten" bei "Ausgewählte Attribute" u. A. "Dokumentbezeichnung" ausgewählt haben. Wenn wir bei der Ablage von E-Mails mit ihren Ablagen NUR diese Dokumentbezeichnung ausgeben würden, würde das dazu führen, dass die e-Mail sowie ALLE ANLAGEN dieser E-Mail die gleiche Bezeichnung, nämlich den E-Mail-Betreff, hätten. Daher haben wir uns entschieden, zusätzlich zur Dokumentbezeichnung (E-Mail-Betreff) nach Leerzeichen und Bindestrich immer noch den Dateinamen des Dokuments zu ergänzen. Und das ist eben gerade bei der E-Mail (= Träger der Anlagen) eben nun mal derselbe Dateiname wie der Betreff. Wenn Sie das Fenster "Speichern zur Akte" nur für die Ablage von E-Mails nutzen, können Sie zur Abhilfe im Fenster "Dokumentenmanagement - Programmverbindung einrichten" bei "Ausgewählte Attribute" das Attribut "Dokumentbezeichnung" entfernen, dann wird die E-Mail nicht doppelt bezeichnet. Bei den Anlagen fällt der Betreff der E-Mail dann entsprechend auch weg. Manuelle vs. automatische Ablage Bei der Ablage von E-Mails
... Mehr anzeigen