hallo Hörner, dieses Phänomen gibt es immer wieder: Buchhaltung arbeitet und "denkt" nach HGB und der Controller in der Kostenrechnung "tickt anders". Insbesondere bei den Abschreibungen und den amtlichen AfA Tabellen - vollkommen zu Recht, wie ich finde. DATEV bietet dafür die Variante, einen weiteren Bereich "Kalkulatorik" anzulegen, dann kann man dort eigene Stapel erfassen bzw. von Anlag andere Nutzungsdauern berechnen lassen usw. Bin ich kein großer Freund, das ist mir mit HGB und STR schon meist (nervig) genug (doppelte EB-Werte, AfA-Buchungen usw.) und "lohnt" sich hierfür nicht. Ich würde Ihnen folgendes vorschlagen, im Grunde die dummy Variante von @rahagena Legen Sie eine weitere Kostenstelle z.B. 9997 an und ordnen Sie dieser die entspr. WG zu. In den Auswertungen der Kostenrechnung (Chefübersichten, Konsolidierungen) müssen Sie etwas "nacharbeiten": Legen Sie fürs Controlling neue Konsolidierungen / Chefübersichten etc. an, bei denen Sie die 9997 auslassen. ( Tipp: Chefübersichten - kann man kopieren! 👍 Stammdaten, rechte Maustaste osä! ausprobieren ! ) So bekommen Sie die Ergebnisse für den Controller (eben ohne diese AfAs bzw. alles was Sie sonst noch darauf buchen) Vorteil: Sie haben dann eine "echte" Fehlerkostenstelle 9999: alles was falsch bzw. nicht zugeordnet ist (und noch aufgeräumt werden sollte!). Dazu ihre 9997 mit dem Unterschied zwischen HGB-Buchhalter und Controller. Buchhaltung & Anlag : bleibt alles "wie gehabt" (keine indiv. Anlag Buchungssätze, zusätzlichen AfA Konten) Kostenrechnung kann und macht "beides" Der Buchhalter in Ihnen stimmt seine Kost (incl. 9997) weiter mit der BWA ab Der Controller macht was er will .... und für schlauer hält 🤡 Na ? viel Spaß ! 😏 Grüße Alexander
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