Hallo @metzger, dieser Hinweis kommt, wenn die Gesamtnutzungsdauer von der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer abweicht. In Ihrem Fall, wenn Sie die AfA-Art 10 für Gebäude im Inventar hinterlegen, aber die ND unterschreiten durch die Eingabe 33/00. Dadurch wird das Inventar wie ein bewegliches Inventar behandelt. Korrekt ist die ND 33/04, damit die Gebäudeabschreibung gerade bei Nachaktivierungen korrekt ermittelt werden kann. Ist die Nutzungsdauer bereits abgelaufen oder wollen Sie die Nutzungsdauer durch die Nachaktivierung anpassen, dann wählen Sie im Inventar über Bewegungen anlegen die Bewegung Indiv. BMGL,Rest-ND,AfA-% und erfassen die gewünschten Daten. Diese Bewegung wirkt nicht in die Vergangenheit, sondern ab dem Wirtschaftsjahr der Erfassung. Diese Informationen sind nicht ausreichend? Sie benötigen eine zu Ihrem Sachverhalt passende Lösung? Dann wenden Sie sich für eine detaillierte Analyse ihres Sachverhalts an unseren Kundensupport. Wie Sie einen Servicekontakt anlegen, erfahren Sie im Dokument 1004321 . Schöne Grüße aus Nürnberg
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