Warum lautet bei einem Konto "Sonstige Transportmittel" die Standardbuchungsvorgabe für die AfA Normalabschreibung "Kfz" statt "sonstige Transportmittel"? Die Kontenbeschriftung für das Konto 4832 lautet "Abschreibung auf Fahrzeuge"
Passt doch Klick mich
Hallo @StB_in,
die Beschriftung Normalabschreibung Kfz ist gewählt worden, da das Konto 4832 0 nicht nur beim Konto 380 0 verwendet wird, sondern auch bei den Konten 320 0 PKW und 350 0 LKW.
Wenn Sie den Buchungstext "Normalabschreibung sonstige Transportmittel" wünschen, dann ändern Sie den Buchungstext beim Konto 380 0 in den Buchungssatzvorlagen. Bedenken Sie dabei, dass diese Änderung jährlich vorzunehmen ist.
Grüße aus Nürnberg
Hallo Frau @Monika_Miederer ,
vielen Dank.
Wäre es dann nicht sinnvoller, das Konto 0380 als "Sonstige Kraftfahrzeuge" zu bezeichnen? Da dort nur zulassungspflichtige Fahrzeuge erfasst werden sollte (Danke @MiMiMi ), kommt man auch nicht in Versuchung ein E-Bike dorthin zu buchen.
@Monika_Miederer schrieb:Hallo @StB_in,
die Beschriftung Normalabschreibung Kfz ist gewählt worden, da das Konto 4832 0 nicht nur beim Konto 380 0 verwendet wird, sondern auch bei den Konten 320 0 PKW und 350 0 LKW.
Wenn Sie den Buchungstext "Normalabschreibung sonstige Transportmittel" wünschen, dann ändern Sie den Buchungstext beim Konto 380 0 in den Buchungssatzvorlagen. Bedenken Sie dabei, dass diese Änderung jährlich vorzunehmen ist.
Dass das Konto 4832(XX) auch bei anderen Anlagekonten benutzt wird und deshalb ein unpassender Buchungstext verwendet wird, ist mal wieder eine Begründung, die mich einigermaßen sprachlos zurück lässt.
Was hält DATEV davon ab, standardmäßig die Buchungstexte als entsprechende Vorlagen so zu speichern, wie es jetzt dem Fragesteller geraten wird?
► Bitte nehmen Sie hier eine Nennung für eine Änderung der Buchungssatzvorlagen auf. Oder am besten gleich zwei, wenn ich mal ganz frech voraussetze, dass @StB_in es ebenfalls wünscht.
Kontenerläuterung sagt passt schon Klick mich .
Nix nur zulassungspflichtige Fahrzeuge...
E-Bikes sind explizit genannt.
stimmt, da hatte ich etwas anderes im Kopf. Aber dann passt Abschreibung Kfz nun gar nicht und meinen Beitrag bitte ich nicht mehr nur als Wunsch, sondern als Beitrag zur Fehlerbehebung zu verstehen 🙂
@MiMiMi Danke für die Stimmabgabe 🙂
Hallo @StB_in,
die Kontenbeschriftung des Kontos 4832 0 war früher „Abschreibung auf Kfz“ und so lautete deshalb auch die Beschriftung der Buchungssatzvorlage.
Dann wurde die Kontenbeschriftung des Kontos 4832 0 auf „Abschreibung auf Fahrzeuge“ geändert. Die Beschriftung der Buchungssatzvorlage auf „Abschreibung auf Fahrzeuge“ wurde nicht geändert.
Diesen Fehler habe ich bereits an unsere Entwicklung weitergegeben.
Hallo @ulli_preuss,
ich kann verstehen, dass es für Sie in diesem Beispiel hilfreich wäre, standardmäßig für jedes Anlagekonto bei der Normalabschreibung eine eigene Buchungssatzvorlage mit entsprechender Beschriftung zu haben.
Die Prioritäten in unserer Entwicklung liegen derzeit beim Produkt- und Portfoliowechsel hin zu Cloud-Anwendungen. Deshalb wird es an dieser Stelle aktuell keine Änderungen im Programm geben.
Schöne Grüße aus Nürnberg
@Monika_Miederer schrieb:Hallo @StB_in,
die Kontenbeschriftung des Kontos 4832 0 war früher „Abschreibung auf Kfz“ und so lautete deshalb auch die Beschriftung der Buchungssatzvorlage.
Dann wurde die Kontenbeschriftung des Kontos 4832 0 auf „Abschreibung auf Fahrzeuge“ geändert. Die Beschriftung der Buchungssatzvorlage auf „Abschreibung auf Fahrzeuge“ wurde nicht geändert.
Diesen Fehler habe ich bereits an unsere Entwicklung weitergegeben.
Danke.
Hallo @ulli_preuss,
ich kann verstehen, dass es für Sie in diesem Beispiel hilfreich wäre, standardmäßig für jedes Anlagekonto bei der Normalabschreibung eine eigene Buchungssatzvorlage mit entsprechender Beschriftung zu haben.
Die Prioritäten in unserer Entwicklung liegen derzeit beim Produkt- und Portfoliowechsel hin zu Cloud-Anwendungen. Deshalb wird es an dieser Stelle aktuell keine Änderungen im Programm geben.
Das ist nicht zufriedenstellend. Oben haben Sie geschrieben, dass die Anpassung des Textes leider versäumt wurde und dies an die Entwicklungsabteilung zur Änderung weitergegeben wird. Wer hindert DATEV daran, den neuen Probezeitler damit zu beauftragen, hier auch gleich weitere Anpassungen vorzunehmen oder gar die DATEV-KI den Job erledigen zu lassen?
Ich kann die Verweise auf die Cloud-Transformation -mit Verlaub- nicht mehr hören. Dadurch werden uns schon seit Jahren Anpassungen der in den meisten Fällen immer noch einzig einsetzbaren On-premises-Anwendungen vorenthalten. Und wenn dann eine neue Cloud-Anwendung das Licht der grünen Welt erblickt, ist sie zumindest in Version 1.0 unbrauchbar.
Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster zu lehnen, aber vor 2029/2030 wird das doch nix mehr mit DATEV Rechnungswesen online (oder wie auch immer der Spross heißen mag). DATEV kann ja gerne Herrn Klingbeil oder Herrn Merz mitteilen, dass ein Umsatzsteuersatz von 21 % verschoben werden muss, weil man sich selbst gerade in einer Transformationsphase befindet. /populismusmodusaus