Hallo Herr Graf, ein im Jahresabschluss 2018 gebildeter IAB in der Einheitsbilanz bleibt bei der Anlage des Bereichs Steuerrecht erhalten. Grundsätzlich muss, wie mein Kollege Lukas Rudolph bereits ausführlich erläutert hat, nicht zwingend ein Bereich Steuerrecht angelegt werden. Ein zweiter Bereich Steuerrecht ist nur dann notwendig, wenn Sie zusätzlich zur Steuerbilanz auch eine Handelsbilanz benötigen. Es muss also einen anderen Grund geben, warum Sie diesen IAB nicht mehr angezeigt bekommen. Folgende Möglichkeiten fallen mir dazu ein: - Der IAB wurde versehentlich gelöscht (entweder vor oder nach dem Anlegen des Bereichs StR): Dann gehen Sie ins Wirtschaftsjahr 2018, öffnen die Verwaltung IAB (Erfassen | Anlagenbuchführung | Investitionsabzugsbeträge) und legen den IAB noch einmal an. - Der IAB wurde bereits in einem Vorjahr aufgelöst entweder mit oder ohne Investition. Prüfen Sie in der Verwaltung IAB im WJ 2019, ob der gebildete IAB bereits aufgelöst wurde. Freundliche Grüsse und ein schönes Wochenende
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